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Das Paradoxon der Todesstrafe in Botswana

LONDON – In Afrika südlich der Sahara, einer Region, wo kein Mangel an Entwicklungsherausforderungen herrscht, zeichnet sich Botswana durch eine starke Wirtschaft, stabile Demokratie sowie sein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit aus. In einem Bereich jedoch – nämlich im Hinblick auf die Todesstrafe – ist Botswana erschreckend engstirnig. Wenn mein Geburtsland seine Reputation als einer der liberalsten Staaten Afrikas bewahren möchte, muss es sich seiner Affinität für den Galgen stellen.

Laut Angaben von  Amnesty International ist man in den meisten Teilen Afrikas dabei, die Todesstrafe abzuschaffen. Sie ist heute lediglich in zehn afrikanischen Ländern noch vorgesehen und nur in ein paar dieser Staaten wird sie auch tatsächlich vollstreckt. Botswana – ein wohlhabender Binnenstaat und Diamantenexporteur – gehört zu den führenden Ausnahmen. Nach einer Pause im Jahr 2017 hat Botswana die Exekutionen verurteilter Mörder mittlerweile wieder aufgenommen; Joseph Tselayarona, 28, wurde im Februar hingerichtet und Uyapo Poloko, 37, im Mai.

Botswanas Rechtssystem – und damit die Grundlage für die Todesstrafe – hat seine Wurzeln im englischen und römisch-holländischen Common Law. Gemäß des Strafgesetzbuches des Landes ist der Tod durch den Strang die bevorzugte Strafe bei Mord. Und obwohl die Verfassung das „Recht auf Leben” der Bürger schützt, ist darin eine Ausnahme vorgesehen, wenn es sich nämlich bei der Beendigung des Lebens um „die Vollstreckung eines Gerichtsurteils“ handelt.

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