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Freie Meinungsäußerung im Zeitalter algorithmischer Filtersysteme

OXFORD – Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz – demzufolge soziale Netzwerke wie Facebook und YouTube für „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nachdem sie ihnen gemeldet werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro belegt werden könnten – war von Anfang an umstritten. Nachdem es im Januar in vollem Umfang in Kraft getreten ist, gab es einen Sturm der Entrüstung und Kritiker aus dem gesamten politischen Spektrum melden Bedenken an, es könne zu Zensur ermuntern. Sie verwahren sich dagegen, dass die Regierung ihre Befugnisse an privatwirtschaftliche Interessen abtritt.

Ist dies der Anfang vom Ende der freien Meinungsäußerung in Deutschland?

Natürlich nicht. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (oder NetzDG) ist die wohl strengste Regelung ihrer Art in einem Europa, das zunehmend verärgert über Amerikas mächtige Betreiber sozialer Netzwerke ist. Und das Gesetz weist Schwächen auf, die seine Kritiker durchaus zu Recht bemängeln. Trotzdem wird es nach wie vor eine Fülle von Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung geben, auch wenn einige Beiträge fälschlicherweise gelöscht werden sollten.

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