Wird die EU zur Türkei stehen?

EMBARGO 6 SEPTEMBER 2004

Vor über vierzig Jahren stellte die Türkei einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Mit dem Assoziationsabkommen von 1963 entstanden spezielle Beziehungen, die 1996 in der Schaffung der Zollunion gipfelten. In all diesen Jahren bescheinigten die Regierungen Europas der Türkei durchwegs die Eignung zur Vollmitgliedschaft und machten einen Beitritt von der Erfüllung der dafür notwendigen Kriterien abhängig.

Die formale Anerkennung als Kandidatenland im Jahr 1999 führte in der Türkei zu beispiellosen Reformbestrebungen in den Bereichen Menschen- und Minderheitenrechte. Dazu gehören die Abschaffung der Todesstrafe, der Schutz gegen Folter, die Förderung der religiösen Freiheit, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Einschränkung der Rolle des Militärs im politischen Leben. Sollte die EU die Beitrittskriterien als erfüllt betrachten, muss Anfang des Jahres 2005 die Entscheidung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen fallen. Sollte das nicht geschehen, käme das einem Bruch politischer Verpflichtungen gleich und würde der Glaubwürdigkeit der EU in der Welt massiven Schaden zufügen.

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