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Die eurasischen Lecks in den westlichen Sanktionen gegen Russland

LONDON – In den letzten Jahren war viel darüber zu lesen, dass sich das weltweite Handelssystem verändert, nicht zuletzt wegen der zunehmenden Rivalität zwischen China und den USA. Die meiste Aufmerksamkeit bekamen dabei Trends wie das „Friend-shoring“, „Nearshoring“ und „Reshoring“ von Lieferketten. Andere Verschiebungen im grenzüberschreitenden eurasischen Handel blieben dagegen weitgehend unbeachtet, obwohl sie sich auf die Wirksamkeit der westlichen Sanktionen gegen Russland auswirken.

Unter diese Sanktionen fallen Güter, die „zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten“, wie zum Beispiel Technologien für Quantencomputer, hochmoderne Halbleiter, ansprechempfindliche Maschinen, Güter für den Verkehrssektor und chemische Stoffe. Ebenfalls betroffen sind Waffen, Güter für den Einsatz in der Ölindustrie und der Seeschifffahrt sowie Luxusgüter.

Manche Waren gelten als „teilweise“ sanktioniert, weil die Liste der sanktionierten Güter nicht eins zu eins mit den insgesamt mehr als 6000 Produktcodes des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel (SITC) übereinstimmt. So fallen nur Waren ab einem bestimmten Wert – etwa ein Skianzug, der mehr als 300 Euro kostet – oder nur manche Produkte innerhalb einer bestimmten Kategorie – etwa Schaumweine – unter die Sanktionen. (Champagner ist sanktioniert, Prosecco dagegen nicht, vermutlich weil angenommen wird, dass russische Oligarchen Ersteren lieber trinken als Letzteren.)

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