Religionsfreiheit zwischen Anspruch und Missbrauch

MELBOURNE – Wann ist es zulässig, Religionsfreiheit einzuschränken? Marianne Thieme, die Vorsitzende der niederländischen Partei für die Tiere beantwortet die Frage so: „Religionsfreiheit hört auf, wo das Leiden von Menschen oder Tieren anfängt.“

Die Partij voor de Dieren, die als einzige Partei für Tierrechte in einem nationalen Parlament vertreten ist, hat einen Gesetzesantrag eingereicht, der vorsieht, dass alle Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Führende Vertreter muslimischer und jüdischer Verbände haben sich gemeinsam gegen diese Initiative gestellt, um sich vor dieser Gesetzesinitiative zu schützen, die sie als Bedrohung ihrer religiösen Freiheit empfinden, da ihre Glaubenslehren verbieten, das Fleisch von Tieren zu verzehren, die beim Schlachten nicht bei vollem Bewusstsein sind.

Das niederländische Parlament hat den Vertretern dieser Verbände ein Jahr eingeräumt, um zu beweisen, dass die in ihren Religionen vorgeschriebenen Schlachtmethoden nicht mehr Schmerzen verursachen als die Schlachtung mit vorheriger Betäubung. Gelingt ihnen dieser Beweis nicht, wird die Auflage vor dem Schlachten zu betäuben in Kraft gesetzt.

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