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Zu viel Informationen

CANBERRA: Währendderzeit ein britisches Gericht abwägt, ob Julian Assange an Schweden ausgeliefert werden sollte, und US-Staatsanwälte die Anklagepunkte gegen den Gefreiten Bradley Manning, die angebliche Hauptquelle der Veröffentlichungen durch Assanges WikiLeaks, erwägen, geht die weltweite Debatte darüber weiter, ob derartige Enthüllungen mehr Nutzen als Schaden anrichten. Allzu häufig freilich wird die Debatte auf den Widerspruch zwischen nationaler Sicherheit und demokratischer Rechenschaftspflicht verengt, ohne dass dabei den Unterschieden, auf die es wirklich ankommt, Raum gegeben wird.

In der Regierung ist jede Enthüllung per definitionem für irgendjemanden irgendwo im System peinlich. Und die meisten Informationslecks dürften irgendeine Form von Gesetzesverstoß der ursprünglichen Quelle, wenn nicht gar des Verbreiters mit sich bringen. Aber das bedeutet nicht, dass jede derartige Weitergabe von Informationen verdammenswert ist.

Eine der schwersten Lehren für leitende Regierungsvertreter – auch für mich selbst, als ich australischer Justiz- und Außenminister war – besteht darin, zu erkennen, dass es in den allermeisten Fällen sinnlos ist, zu versuchen, jene, die für die unbefugte Weitergabe der Informationen verantwortlich sind, anzuklagen und zu bestrafen. Es macht den angerichteten Schaden nicht wieder gut und vergrößert ihn normalerweise noch, indem es die öffentliche Aufmerksamkeit darauf lenkt. Die Medien begeistern sich nie mehr für die Sache der Redefreiheit, als wenn sie die Mächtigen vor Wut oder Scham erröten sehen. Eine strafrechtliche Verfolgung erhöht in der Regel den Ruf des Informanten und ist daher als Abschreckungsmittel nutzlos.

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