Nie wieder Gerichtsverfahren wegen Völkermords

HEIDELBERG – Selten liest man solche hoffnungsvollen Nachrichten: Ende Juni hat der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) den früheren Anführer der bosnischen Serben, Radovan Karadžić, von der Anklage des Völkermords freigesprochen. Das mag sich nach einer schlimmen Sache anhören: Sicher verdient Karadžić, der einst die bosnischen Muslime warnte, der Krieg würde sie in die Hölle führen, für die Taten, für die er freigesprochen wurde, bestraft zu werden – Mord, Belagerung und Totschlag in riesigem Ausmaß.. Aber aufgrund von Völkermord? Besser nicht.

Tatsächlich wäre es besser, wenn wir den sogenannten Völkermord als Verbrechen komplett abschaffen würden. Das rechtliche Konzept des Völkermords ist so zusammenhanglos und so schädlich für die Zwecke des internationalen Rechts, dass es besser wäre, wir hätten es niemals erfunden. Karadžićs Freispruch ist eine Gelegenheit dafür, dieses Konzept bald in Rente zu schicken – gerade weil er wegen anderer Anklagen, die sich auf dieselben Gräueltaten beziehen, immer noch unter Anklage steht.

Dies war nicht nur irgendein beliebiger Freispruch. Das ICTY hat entschieden, dass die Anklage nach einem zweijährigen Verfahren nicht genug Beweise für irgendeinen Richter gefunden hat, um Karadžić für Völkermord im frühen Bosnienkrieg schuldig zu sprechen (ihm steht eine weitere Untersuchung für das Massaker von Srebrenica vom Juli 1995 bevor, und die Anklage setzt sich auch dort für einen Freispruch ein). Das Gericht hat schlüssig gehandelt: Angesichts nur weniger verbleibender Verhandlungen hat es außer für Srebrenica keine weiteren Urteile für Völkermord gegeben.

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