Polens Prüfsteine für die Euromitgliedschaft

WARSCHAU – Die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus Mittel- und Osteuropa sind im Rahmen ihrer Beitrittsverträge verpflichtet, der Eurozone beizutreten. Doch die Entscheidung, wann der Euro eingeführt werden soll, ist Gegenstand erhitzter Debatten.

Es geht dabei nicht nur um eine wirtschaftliche Berechnung, sondern auch um eine Beurteilung der Perspektiven der Einheitswährung selbst. Für viele haben sich die Vorteile der Mitgliedschaft seit der Finanzkrise verringert, und künftige Mitglieder wie Polen können nur dann den größtmöglichen Nutzen aus ihr ziehen, wenn sie sich über die wirtschaftlichen Bedingungen, die vorher in ihren eigenen Ländern herrschen müssen, im Klaren sind.

Die formellen Beitrittskriterien sind im Vertrag von Maastricht des Jahres 1992 enthalten, der Zielwerte für Staatsverschuldung, Haushaltsdefizite, Inflation, Zinssätze und Wechselkurse vorgibt. Doch diese Werte lediglich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichen (oder, schlimmer noch, nur annähernd zu erreichen), hat sich als unzureichende Basis für eine Mitgliedschaft erwiesen. Tatsächlich hat die Dehnbarkeit der Maastricht-Kriterien viele der Probleme der Eurozone verursacht. Solange die Schulden der Eurozone weiter ansteigen und sich die Volkswirtschaften ihrer Mitglieder auseinanderentwickeln, statt zu konvergieren, sollten potenzielle Mitglieder zugleich Stresstests durchlaufen, um festzustellen, ob sie externen Erschütterungen standhalten und die Mitgliedskriterien langfristig erfüllen können.

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