Warten auf das Verfassungsgericht

Deutschland und die Welt warten auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts, das am 12. September 2012 eine vorläufige Entscheidung zum ESM-Vertrag verkünden wird, mit dem der Luxemburger Rettungsschirm EFSF zu einer permanenten Einrichtung gemacht werden soll. In der Hauptsache geht es um die Frage, ob der ESM- Vertrag mit dem Grundgesetz kompatibel ist, doch zunächst ist über den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu beraten. Wenn das Gericht den Kläger Recht gibt, wird es den Bundespräsidenten bitten, den vom Bundestag bereits ratifizierten ESM-Vertrag nicht zu unterschreiben.

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