Warten auf das Verfassungsgericht

Deutschland und die Welt warten auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts, das am 12. September 2012 eine vorläufige Entscheidung zum ESM-Vertrag verkünden wird, mit dem der Luxemburger Rettungsschirm EFSF zu einer permanenten Einrichtung gemacht werden soll. In der Hauptsache geht es um die Frage, ob der ESM- Vertrag mit dem Grundgesetz kompatibel ist, doch zunächst ist über den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu beraten. Wenn das Gericht den Kläger Recht gibt, wird es den Bundespräsidenten bitten, den vom Bundestag bereits ratifizierten ESM-Vertrag nicht zu unterschreiben.

Auf allen Seiten ist die Besorgnis über die anstehende Entscheidung groß. Die Anleger sind besorgt, dass das Gericht den ESM zu Fall bringen könnte, weil sie dann auf den Verlusten aus ihrer Fehlinvestition sitzenbleiben. Die Steuerzahler und Rentner der noch soliden Länder Europas sind besorgt, dass das Gericht den Weg in eine Schuldensozialisierung ebnen könnte, die ihnen die Verluste der Anleger aufbürdet.

Die Kläger entstammen dem gesamten politischen Spektrum. Zu ihnen gehört die Partei der Linken, der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler von der CSU und die ehemalige SPD-Justizministerin der Regierung Schröder, Herta Däubler-Gmelin, die zehntausende von Unterschriften für ihre Klage gesammelt hat. Ferner gibt es eine Gruppe emeritierter  Ökonomie- und Juraprofessoren sowie einen „normalen“ Bürger, dessen Einzelbeschwerde das Gericht beispielhaft ausgewählt hat.

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