Invocatio Dei und die europäische Verfassung

In fortschrittlich liberalen Kreisen wurde die Forderung nach einem Gottesbezug und/oder einem Hinweis auf die „christlichen Wurzeln" in der Verfassung der Europäischen Union mit Spott und sogar Verachtung aufgenommen. Ein derartiger Bezug, so wird argumentiert, würde der gemeinsamen europäischen Verfassungstradition zuwiderlaufen, wonach der Staat in religiösen Angelegenheiten neutral zu sein hat. Darüber hinaus würde man damit gegen das politische Bekenntnis Europas zu einer toleranten, multikulturellen Gesellschaft verstoßen. Aber genau das Gegenteil trifft zu: Ein Gottesbezug ist sowohl verfassungsmäßig zulässig als auch politisch erforderlich.

Im Hinblick auf seine Verfassungen ist Europa von einer charakteristischen Vielfalt geprägt. Im Sinne eines positiven Verfassungsrechts und geleitet von der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sind alle Mitgliedsstaaten der EU dem Prinzip des „agnostischen oder unparteiischen Staates" verpflichtet, der sowohl Religionsfreiheit als auch Freiheit von der Religion gewährleistet. In ganz Europa gibt es diesbezüglich eine bemerkenswerte Homogenität - obwohl verschiedene EU-Mitgliedsstaaten die feine Trennlinie zwischen Religionsfreiheit und Freiheit von der Religion in manchen Grenzfragen unterschiedlich platzieren, wie bei religiös motivierten Kopfbedeckungen und Kruzifixen in Schulen.

Im Hinblick auf verfassungsmäßige Symbolik bietet Europa aber ein bemerkenswert heterogenes Bild. Auf der einen Seite findet man Länder wie Frankreich, dessen Verfassung vorschreibt, dass der Staat säkular zu sein habe ( laique ). Auf der anderen Seite des Spektrums sind Länder wie Dänemark und Großbritannien zu finden, wo es eine etablierte Staatsreligion gibt.

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