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Die deutsche Wiedervereinigung und das neue Europa

PARIS – Ich begann mit dem Schreiben dieser Kolumne kurz nach einem bemerkenswerten Jahrestag. Am 3. Oktober 1990 trat eine erstaunliche Entscheidung in Kraft, die knapp einen Monat zuvor gefällt worden war. Am 23. Oktober stimmte die ostdeutsche Volkskammer für den Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes. Dies war laut Artikel 23 des westdeutschen Grundgesetzes zulässig, doch waren weder die westdeutsche Regierung noch das westdeutsche Parlament zu Rate gezogen worden!

Die Bedingungen der Wiedervereinigung wurden daraufhin in einem Vertrag festgelegt, der am 31. August 1990 in Berlin unterzeichnet und am 20. September von den Parlamenten in Ost- und Westdeutschland ratifiziert wurde. Der Friedensvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Siegermächten wurde am selben Tag in Moskau unterzeichnet, und am 3. Oktober wurde die Wiedervereinigung offiziell erklärt.

Diese Ereignisse, von drei Akteuren vollbracht, erschütterten die Welt – und veränderten sie für immer. Der erste Akteur war Michail Gorbatschow, der die Öffnung der Grenze zwischen Österreich und Ungarn genehmigte – dieser Akt sollte die Kette von Ereignissen auslösen, die zur Wiedervereinigung führten. Außerdem war es Gorbatschow, der verkündete, sowjetische Streitkräfte würden nicht einschreiten, um kommunistische Regierungen gegen den Willen ihrer Völker zu unterstützen – eine Erklärung, die direkt an Ostdeutschland gerichtet war.

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