Rassismus vor dem Europäischen Gerichtshof

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte finden Anhörungen in zwei der wichtigsten Fälle seiner Geschichte statt. Wie im Fall Brown v. Board of Education, der der Rassentrennung in Amerika vor einem halben Jahrhundert endgültig das Genick brach, wird der Europäischen Gerichtshof ersucht, dem grundlegenden Prinzip der Gleichberechtigung Bedeutung zu verleihen. Die daraus resultierenden Entscheidungen könnten klare Grundregeln schaffen, die die zukünftige Politik hinsichtlich der zunehmend zahlreichen ethnischen und religiösen Minderheiten in Europa leiten.

Die Kläger sind Mitglieder der ärmsten und größten Minderheitengruppe Europas – die Roma, oder “Zigeuner”, deren Vorfahren vor Jahrhunderten aus Indien abgewandert sein sollen.

In einem Fall geht es um 18 Roma-Kinder aus der Stadt Ostrava im Nordosten der Tschechischen Republik, die in “speziellen” Schulen für als geistig behindert erachtete Personen untergebracht wurden, wo sie eine merklich schlechtere Ausbildung erhalten. Die Kinder argumentieren, dass solche Schulen eine Hürde für gesellschaftliches und wirtschaftliches Weiterkommen darstellen. Viele Roma werden auf Sonderschulen geschickt, obwohl sie keinerlei Anzeichen einer geistigen Behinderung aufweisen. Nur Wenige beenden das Gymnasium oder besuchen eine Universität. Infolgedessen sind die Arbeitslosenzahlen für Roma in der Tschechischen Republik, wie in weiten Teilen Europas, wesentlich höher als bei der übrigen Bevölkerung.

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