Zusammenlegung oder Wettbewerb der Finanzaufsichtsbehörden?

Wie viele Finanzaufsichtsbehörden braucht ein Land? Eine? Zwei? Vielleicht drei oder vier? Wie wäre es mit zweihundert? Solche Fragen gewinnen an Dringlichkeit, da mehr und mehr Länder und die EG selbst darüber diskutieren, ob sie die Regulierung des Finanzwesens der Überwachung nur einer Körperschaft mit Gesamtvollmacht unterstellen sollen oder nicht.

Die Aktivitäten der Finanzaufsichtsbehörden zielen darauf ab, die Integrität des Finanzwesens eines Landes, seiner finanziellen Institutionen und Finanztransaktionen zu erhalten. Zu ihrem Betätigungsfeld gehören Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierhändler, Pensionskassen, Finanzierungsgesellschaften - tatsächlich jede Einrichtung, die finanzielle Transaktionen durchführt. Gegenwärtige herrscht in den Ländern der Trend, ihre Einrichtungen zur Regelung der Finanzgeschäfte in einer einzigen Agentur zusammenzufassen; Großbritanniens Agentur für finanzielle Dienstleistungen (Financial Services Agency, FSA) dient dabei als Vorbild.

Ich halte diesen Trend für einen schweren Fehler, der recht kurzsichtig die Möglichkeit übersieht, daß der Aufsicht Fehler unterlaufen können. Obwohl ich nicht unbedingt 200 Agenturen zur Finanzregulierung empfehle (mehr darüber weiter unter), glaube ich doch, dass ein vielfältiges Gefüge mehrerer Kontrolleinrichtungen wahrscheinlich ein gesünderes Finanzwesen gewährleistet, als dies ein einzelner, alles umfassender Regulierungsapparat erreichen könnte.

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