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Ein scheinheiliger Haftbefehl

LONDON – Anfang des Monats nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) den Antrag seines Chefanklägers an, Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erlassen. Bashir reagierte mit der Ausweisung ausländischer Hilfsorganisationen, die die Flüchtlingslager in Darfur betreuen.

Dies ist das erste Mal, dass ein amtierendes Staatsoberhaupt wegen Kriegsverbrechen angeklagt wird. Die Reaktionen auf aller Welt scheiden sich hauptsächlich in jene, die diese Maßnahme als großen Schritt für das internationale Recht begrüßen und jene, die sie als Kolonialismus verurteilen. Beide Positionen sind durch intellektuellen und moralischen Nebel hoffnungslos verschleiert.

Der Haftbefehl war kein großer Sprung nach vorn. Vom juristischen Standpunkt aus macht es keinen Unterschied, ob der Beschuldigte ein amtierendes oder ehemaliges Staatsoberhaupt ist. Es macht allerdings einen enormen praktischen Unterschied, dass ein amtierender Machthaber seinem Volk in der Zukunft wesentlich mehr Schaden zufügen kann als ein Ex-Machthaber und deshalb keinen Anreiz erhalten sollte, Vergeltung zu üben.

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