Eine Privatangelegenheit?

Kann eine Person des öffentlichen Lebens ein Privatleben haben? Jüngste Ereignisse in drei Ländern haben die Bedeutung dieser Fragen herausgestellt.

Bei den französischen Präsidentschaftswahlen waren beide Kandidaten bemüht, Privatleben und Wahlkampf getrennt zu halten. Ségolène Royal ist nicht mit dem Vater ihrer vier Kinder, François Hollande, verheiratet. Auf die Frage, ob die beiden ein Paar seien, antwortete Royal: „Unser beider Leben gehört uns.“ Auf ähnliche Weise äußerte als Reaktion auf Gerüchte, wonach der zukünftige Präsident Nicholas Sarkozy von seiner Frau verlassen worden sei, ein Sprecher Sarkozys: „Das ist eine Privatangelegenheit.“

Die Franzosen respektieren das Privatleben ihrer Politiker traditionell, und die öffentliche Meinung ist in Frankreich sehr viel toleranter als etwa in den USA, wo eine unverheiratete Mutter von vier Kindern keine Chance hätte, als Präsidentschaftskandidatin einer der großen Parteien nominiert zu werden. Tatsächlich trat erst im vergangenen Monat der leitende außenpolitische Berater im US-Außenministerium, Randall Tobias, zurück, nachdem er zugeben musste, die Dienste eines Begleitservice in Anspruch genommen zu haben, der als „Anbieter anspruchsvoller erotischer Fantasien“ beschrieben wird – auch wenn Tobias behauptet, er habe bloß eine Massage erhalten.

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