CAMBRIDGE – Obwohl einige Finanzunternehmen die Bezahlungsmechanismen für ihre Angestellten reformieren, ziehen Regierungen rund um die Welt ernsthaft in Betracht, die Vergütungsstrukturen solcher Firmen zu regulieren. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich vor Kurzem für solche Vorschriften ausgesprochen, und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten hat dafür gestimmt, von den Regulierungsbehörden die Festsetzung von Vergütungsbestimmungen zu verlangen.
Vielleicht überrascht es nicht, dass viele Finanzbosse über derartige Schritte in heller Aufregung sind. Sie behaupten, sie bräuchten die Freiheit, Vergütungspakete festzulegen, um ihre talentiertesten Leute zu halten – diejenigen, die das Finanzsystem der Welt wiederbeleben werden. Sollten die Regierungen sich also zurückziehen und die Finanzunternehmen sich selbst reformieren lassen?
Die Antwort ist ein klares Nein. In der Finanzordnung nach der Krise müssen die Regierungen die Rolle übernehmen, die Bezahlung in Finanzunternehmen zu überwachen und zu regulieren; andernfalls könnten die perversen Anreize, die zur aktuellen Krise beigetragen haben, leicht wiederkehren.
Es ist wichtig, zwischen zwei Gründen zur Sorge über die Bezahlung in Finanzfirmen zu unterscheiden. Ein Grund zur Sorge ergibt sich aus der Perspektive der Aktionäre. Die jüngst von New Yorks Generalstaatsanwalt Andrew Cuomo veröffentlichten Zahlen weisen darauf hin, dass neun große Finanzunternehmen ihren Angestellten zwischen 2003 und 2008 Vergütungen im Gesamtwert von über 600 Milliarden Dollar bezahlten – in einem Zeitraum, in dem ihre Gesamtmarktkapitalisierung beträchtlich gesunken ist. Derartige Muster könnten bei den Aktionären zu der Befürchtung führen, dass die Bezahlungsstrukturen nicht optimal gestaltet sind, um ihren Interessen zu dienen.
Selbst wenn die Finanzunternehmen Führungsprobleme haben, die dazu führen, dass ihre Bezahlungsentscheidungen von den Aktionärsinteressen abweichen, rechtfertigen solche Probleme nicht unbedingt die staatliche Regulierung dieser Entscheidungen. Derartige Probleme geht man am besten mit Regeln an, die sich auf die Verbesserung der internen Führungsprozesse konzentrieren sowie auf die Stärkung der Investorenrechte, dabei aber die Entscheidungen, die über die Vergütungsstrukturen bestimmen, den Vorständen und den Aktionären überlassen, die den Vorstand wählen.
Doch ergibt sich aus der Bezahlung in Finanzunternehmen auch noch ein zweiter wichtiger Grund zur Sorge: Selbst wenn die Vergütungsstrukturen im Interesse der Aktionäre gestaltet werden, könnten sie Anreize dafür schaffen, überhöhte Risiken einzugehen, die gesellschaftlich unerwünscht sind. Daraus folgt: Auch wenn die Probleme der Unternehmensführung in den Finanzunternehmen vollständig angegangen werden, ist ein staatliches Eingreifen in die Regulierung ihrer Vergütungsstrukturen u. U. immer noch gerechtfertigt.
Angenommen die Regulierungsbehörden könnten sich darauf verlassen, dass die meisten Finanzunternehmen im Interesse ihrer Aktionäre geführt werden. Würde dies die Ausnahme dieser Unternehmen von den existierenden Vorschriften rechtfertigen, die ihre Entscheidungen im Hinblick auf Kreditvergabe, Investitionen oder Kapitalreserven einschränken? Eindeutig nicht, da die Aktionäre nicht die vollen Kosten für den Zusammenbruch eines Unternehmens tragen und – wie die jüngste Krise zeigt – die Rechnung für einen solchen Sturz zumindest teilweise von den Steuerzahlern und der Wirtschaft bezahlt werden muss. So dienen Geschäftsentscheidungen, die zu „riskant“ sind, manchmal den Interessen der Aktionäre, und die Regulierung solcher Entscheidungen ist gerechtfertigt – ja sogar notwendig.
Dieselben Gründe, die die herkömmlichen Vorschriften für die Geschäftsentscheidungen eines Unternehmens rechtfertigen, fordern auch die Regulierung der Bezahlung in Finanzunternehmen. Die Anreize, die über die Vergütungsstrukturen geschaffen werden, bestimmen, wie die Unternehmensmanager sich innerhalb der erlaubten Grenzen dieser herkömmlichen, direkten Vorschriften verhalten. Und da die herkömmlichen Vorschriften für Geschäftsentscheidungen zwangsläufig unvollkommen sind, kann die Regulierung der Vergütungsstrukturen ein sinnvolles zusätzliches Instrument darstellen, um die Risiken zu kontrollieren, die durch das Verhalten der Finanzunternehmen aufgeworfen werden. Wenn man davon ausgeht, dass die Entscheidungen über die Vergütungsstrukturen die Stabilität von Finanzunternehmen beeinflussen, kann es ebenfalls sinnvoll sein, diese Entscheidungen zu regulieren, um diese Stabilität zu schützen.
Finanzunternehmen, die gegen Vorschriften bei der Bezahlung sind, werden wahrscheinlich vor „Mikromanagement“-Vergütungen warnen und argumentieren, ihre Vergütungsentscheidungen müssten Informationen über jeden einzelnen Manager berücksichtigen, die den Regulierungsbehörden sicher fehlen. Doch können Bezahlungsvorschriften auch ohne Mikromanagement Verbesserungen bringen, indem sie allgemeine Standards setzen, von denen die Unternehmen nicht abweichen dürfen, die ihnen aber weiterhin große Freiräume lassen, um die individuellen Umstände der Manager zu berücksichtigen.
Zum Beispiel könnten die Regulierungsstandards eine Vergütung mit Kapitalbeteiligung verlangen, um die Manager daran zu hindern, sich die erhaltenen Aktien und Optionen vor Ablauf eines bestimmten Mindestzeitraums nach der Vergabe auszahlen zu lassen. In einem solchen Fall könnten die Firmen weiterhin die Freiheit behalten, über die Anzahl der Aktien und Optionen zu bestimmen, die sie einem speziellen Manager zuerkennen wollen. Ebenso könnten sie die Dauer des Zeitraums ein wenig anpassen, in der eine Auszahlung nach Vergabe der Wertpapiere ausgeschlossen wäre.
Und schließlich werden uns diejenigen, die gegen eine Regulierung der Bezahlung sind, gewiss vor „unbeabsichtigten Folgen“ warnen. Doch sollte diese Warnung keinen Erfolg haben. Wir haben in den letzten Jahren die realen und kostspieligen Folgen eines Vergütungssystems erlebt, das es den Finanzunternehmen freistellte, ihre eigenen Bezahlungsstrukturen festzulegen. Sollen wir glauben, dass diese Folgen den unbeabsichtigten Folgen der Bezahlungsregulierung vorzuziehen sind?
Bei dem Versuch, den Schaden durch falsche Vergütungsentscheidungen in Zukunft zu verhindern, sollte man sich nicht durch spekulative Argumente über unbeabsichtigte Folgen abschrecken lassen. Die Finanzunternehmen sollten nicht weiterhin die Freiheit haben, perverse Anreize zu schaffen, die uns alle gefährden.


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