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Ist Abschreckung vor einem Cyber-Krieg möglich?

CAMBRIDGE – Ängste vor einem „virtuellen Pearl Harbor“ kamen erstmals in den 1990er Jahren auf, und seit nunmehr zwei Jahrzehnten sorgt sich die Politik, das Hacker Erdölleitungen in die Luft sprengen, das Trinkwasser vergiften, Schleusentore öffnen und Flugzeuge durch Manipulation der Flugsicherungssysteme auf Kollisionskurs bringen könnten. Im Jahr 2012 warnte der damalige US-Verteidigungsminister Leon Panetta, dass Hacker „in weiten Teilen des Landes das Stromnetz abschalten“ könnten.

Keines dieser Katastrophenszenarien ist bisher eingetreten, aber sie lassen sich sicherlich nicht ausschließen. Auf bescheidenerem Niveau haben es Hacker im vergangenen Jahr geschafft, in einem deutschen Stahlwerk einen Hochofen zu zerstören. Es stellt sich daher die einfache Sicherheitsfrage: Lassen sich derartige zerstörerische Aktionen durch Abschreckung vermeiden?

Es wird manchmal behauptet, dass Abschreckung im virtuellen Raum wegen der Schwierigkeit der Zuordnung der Angriffsquelle und der großen Anzahl der verschiedenen beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure keine effektive Strategie sei. Man weiß häufig nicht genau, wessen Anlagen man bedrohen kann und wie lange.

Die Zuordnung ist tatsächlich ein ernstes Problem. Wie ist ein Gegenschlag möglich, wenn der Verursacher unbekannt ist? In Nuklearfragen mag die Zuordnung nicht perfekt funktionieren, aber es gibt nur neun Staaten mit Nuklearwaffen, die isotopischen Kennzeichnungen ihrer nuklearen Materialien sind relativ bekannt, und nichtstaatliche Akteure sehen sich hohen Zugangsbarrieren ausgesetzt.

Nichts hiervon trifft auf den virtuellen Raum zu, in dem eine Waffe aus einigen wenigen Codezeilen bestehen kann, die sich beliebig viele staatliche oder nicht staatliche Akteure ausdenken (oder im sogenannten Dark Web erwerben) können. Ein technisch versierter Angreifer kann den Ausgangspunkt des Angriffs durch mehrere Remote-Server tarnen.

Selbst bei vielen „Sprüngen“ von einem Server zum anderen ist der Ausgangspunkt forensisch zu ermitteln, doch ist hierfür häufig viel Zeit erforderlich. So wurde für einen Cyber-Angriff, bei dem 2014 bei JPMorgan Chase 76 Millionen Kundenadressen gestohlen wurden, weithin Russland verantwortlich gemacht; 2015 jedoch konnte das US-Justizministerium eine raffinierte Verbrecherbande als Täter ausmachen, die von zwei Israelis und einem Amerikaner mit Wohnsitzen in Moskau und Tel Aviv angeführt wurde.

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Allerdings geht es bei der Zuordnung um eine relative Sicherheit. Trotz der Gefahren falscher Fährten und der Schwierigkeit, eine sofortige, qualitativ hochwertige Zuordnung zu gewährleisten, die „gerichtsfest“ wäre, ist häufig eine ausreichend sichere Zuordnung möglich, um eine Abschreckung zu erlauben.

So versuchten die USA nach dem Angriff auf SONY Pictures 2014 zunächst, die Mittel, dank derer sie den Angriff auf Nordkorea zurückführten, geheimzuhalten; daher wurde ihnen mit weit verbreiteter Skepsis begegnet. Innerhalb weniger Wochen jedoch wurde an die Presse durchgestochen, dass die USA Zugriff auf nordkoreanische Netze hätten. Die Skepsis schwand, allerdings auf Kosten Offenlegung einer sensiblen Informationsquelle.

Eine schnelle und sichere Zuordnung ist häufig schwierig und teuer, aber nicht unmöglich. Und nicht nur die Regierungen verbessern ihre diesbezüglichen Fähigkeiten, sondern es beteiligen sich zunehmend Unternehmen aus der Privatwirtschaft an diesem Spiel, und ihre Teilnahme senkt die Kosten, die sich für Staaten aus der Offenlegung sensibler Quellen ergeben. Bei vielen Situationen geht es um die relative Sicherheit der Zuordnung, und mit Verbesserung der diesbezüglichen Forensik durch Fortschritte bei der Technologie könnte die Abschreckungswirkung zunehmen.

Zudem sollten sich Analysten bei der Bewertung der Abschreckung im virtuellen Raum nicht auf die traditionellen Instrumente der Bestrafung und Verhinderung allein stützen. Man sollte auch der Abschreckung durch wirtschaftliche Verflechtungen und durch Normen Aufmerksamkeit schenken.

Wirtschaftliche Verflechtungen können für ein wichtiges Land wie China die Kosten-Nutzen-Kalkulation ändern: Die Auswirkungen eines Angriffs auf das US-Stromnetz etwa könnten der chinesischen Volkswirtschaft schaden. Bei einem Staat wie Nordkorea dagegen, der nur schwach an die Weltwirtschaft angebunden ist, wirken sich derartige Verflechtungen vermutlich kaum aus. Es ist unklar, inwieweit Verflechtungen nichtstaatliche Akteure beeinflussen. Einige könnten wie Parasiten leiden, wenn sie ihren Träger töten, aber anderen sind derartige Effekte möglicherweise egal.

Was Normen angeht, so sind wichtige Staaten übereingekommen, dass ein Cyber-Krieg unter das Kriegsvölkerrecht fällt, das die Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen sowie die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Folgen vorschreibt. Im vergangenen Juli hat eine UN-Gruppe aus Regierungsexperten den Ausschluss ziviler Ziele von Cyber-Angriffen empfohlen, und diese Norm wurde auf dem G20-Gipfel im letzten Monat beschlossen.

Es wird spekuliert, dass Cyber-Waffen bei der Kriegsführung bisher nicht stärker eingesetzt wurden, eben weil die Auswirkungen auf zivile Ziele unsicher und die Folgen unvorhersehbar sind. So könnten derartige Normen den Einsatz von Cyber-Waffen durch die USA gegen die irakische und libysche Luftabwehr verhindert haben. Und der Einsatz von Cyber-Instrumenten in Russlands „hybriden“ Kriegen in Georgien und der Ukraine war relativ begrenzt.

Die Beziehung zwischen den Variablen bei der Cyber-Abschreckung ist eine dynamische, die von Technologie- und Wissensfortschritten beeinflusst werden wird – wobei die Innovation hier mit einem schnelleren Tempo abläuft, als das bei den Nuklearwaffen der Fall war. So könnte etwa eine bessere Zuordnungsforensik die Rolle der Bestrafung verstärken, und bessere Verteidigungsmechanismen durch Verschlüsselung könnten die Abschreckung durch Verhinderung steigern. Infolgedessen könnte sich der gegenwärtige Vorteil des Angreifers gegenüber dem Verteidiger im Laufe der Zeit wandeln.

Wissensfortschritte im Cyber-Bereich sind ebenfalls wichtig. Mit einem besseren Verständnis der Bedeutung des Internets für die wirtschaftliche Gesundheit von Staaten und Organisationen könnten sich deren Kosten-Nutzen-Rechnungen bezüglich der Zweckmäßigkeit des Cyber-Krieges ändern, genau wie zunehmende Erkenntnisse im Laufe der Zeit das Verständnis der Kosten eines Nuklearkriegs verändert haben.

Anders als im Nuklearzeitalter gibt es für die Cyber-Ära keine Patentrezepte. Oder sind wir diesbezüglich Gefangene eines simplifizierenden Bildes von der Vergangenheit? Schließlich übernahmen die USA, als ein Nuklearschlag irgendwann zu drakonisch schien, um glaubwürdig zu sein, eine konventionelle Strategie der flexiblen Reaktion, um ihren Bemühungen, vor einem sowjetischen Einmarsch in Westeuropa abzuschrecken, ein Element der Verhinderung hinzuzufügen. Und während die USA in Bezug auf Nuklearwaffen nie einem offiziellen Erstschlagverbot zustimmten, bildete sich letztlich ein derartiges Tabu heraus, zumindest zwischen den bedeutenden Staaten. Die Abschreckung mag in der Cyber-Ära nicht mehr sein, was sie mal war, aber vielleicht war sie das nie.

Aus dem Englischen von Jan Doolan

https://prosyn.org/muDTeNQde