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Der Konkurs kommt nach China

PEKING – Chinas Geschäftsleute haben schon immer Durchhaltevermögen gebraucht, aber nun müssen sie sich an das Schreckgespenst des Konkurses gewöhnen. Denn jetzt hat China ein gepfeffertes Konkursgesetz, und die Gerichte des Landes fangen an, es rigoros durchzusetzen.

Das Konkursrecht in China entstand, direkt nachdem Deng Xiaoping vor drei Jahrzehnten seine marktwirtschaftlichen Reformen startete. Das Gesetz zum Konkurs von Unternehmen (Testdurchführung), das erste seiner Art, wurde 1986 erlassen. Seine Vollstreckung wurde jedoch durch den äußerst begrenzten Anwendungsumfang gehemmt sowie durch das Fehlen entsprechender Gesetze zur Sanierung von Unternehmen, übermäßige staatliche Eingriffe, Unvereinbarkeit mit dem damals geltenden Verfahren beim sogenannten politischen Konkurs, durch technische Fehler und eine allgemeine Unfähigkeit, das Gesetz in die Praxis umzusetzen.

Daher wurde 2006 eine überarbeitete Version des Gesetzes erlassen, die einen wichtigen Meilenstein in Chinas Bemühungen um den Aufbau eines wirksamen Rechtssystems darstellt, während sich das Land auf die Marktwirtschaft zubewegt. Verglichen mit dem ursprünglichen Konkursgesetz, orientiert sich das Gesetz von 2006 eng an den Erfordernissen einer Marktwirtschaft.

Erstens soll es sicherstellen, dass Verpflichtungen gerecht und ordnungsgemäß beglichen werden, wenn ein Schuldner finanziell insolvent wird. So strebt das Gesetz an, sowohl die rechtmäßigen Ansprüche der Gläubiger als auch die der Schuldner zu schützen.

Das Gesetz gibt zudem eine Frist für die Abschaffung des „politischen Konkurses“ vor – eine Praxis, die der Staatsrat eingeführt hatte, um staatseigene Betriebe mit Verlusten aufzulösen und die entlassenen Beschäftigten umzusiedeln. Anders als das Konkursgesetz hat der Verwaltungsvorgang eine unterschiedliche Hierarchie der Liquidationsprioritäten: Die Schulden eines insolventen Staatsunternehmens bei seinen Beschäftigten sowie die Umsiedlungskosten müssen zu allererst mit dem gesamten Betriebsvermögen beglichen werden, einschließlich Nebensicherheiten, um die Abhängigkeit von den Etats der lokalen Regierung zu reduzieren.

Doch werden die Rechte der Gläubiger bei dieser Vorgehensweise nicht geschützt, was weithin Kritik hervorrief. Das neue Konkursgesetz für Unternehmen definiert den Anwendungsumfang neu, um Überschneidungen mit anderen Gesetzen wie dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsrecht auszuschließen. So sollten nun die Umsiedlung entlassener Beschäftigter aus staatseigenen Unternehmen und andere soziale Folgen der Entlassungen in erster Linie vom Staat über die Sozialversicherung getragen werden, anstatt im Rahmen des Konkursverfahrens.

Das neue Gesetz führt auch das Konzept der „Konkursverwaltung“ ein, bei der Anwälte, zugelassene Buchhalter und andere Vermittler als Verwalter von Unternehmen fungieren, die in Konkurs gehen. Das Verfahren schafft das „Abwicklungsteam“ ab, ein seit Langem bestehendes System, von dem viele behaupteten, es ermögliche ein aggressives Eingreifen der Verwaltung, sei ungerecht, unprofessionell und nicht rechenschaftspflichtig.

Damit dieser Teil des Gesetzes umgesetzt werden konnte, hat das Oberste Volksgericht gerichtliche Auslegungen herausgegeben, die festlegen, wer zum Konkursverwalter eines Unternehmens ernannt werden kann und welche Höhe und Art von Entschädigung ihm gezahlt werden kann. Bisher wurden etwa 2520 Behörden und 388 Einzelpersonen auf die Liste der Konkursverwalter gesetzt.

Dennoch bleiben einige Probleme. So werden die Konkursverwalter z. B. bei einem geringen Betriebsvermögen unangemessen schlecht bezahlt; ferner sind manche Fälle aufgrund der zufälligen, unüberlegten Ernennung von Konkursverwaltern mit zu viel bzw. zu wenig Personal ausgestattet. Somit ist das Amt des Konkursverwalters, obwohl es strenge Haftungsverpflichtungen mit sich bringt, was die Belohnung angeht, höchst riskant. Wenn keine praktikable Lösung gefunden wird, so wird sich keine Behörde oder Einzelperson bereiterklären, bei einfachen Konkursfällen als Verwalter aufzutreten.

Eine weitere wichtige Innovation ist die Einführung von Sanierungsverfahren, basierend auf den Erfahrungen aus anderen Ländern. Die Möglichkeit der Sanierung gleicht die Interessen der Beteiligten aus und hilft potenziell riskanten Unternehmen durch rechtliche Schutzbestimmungen, einem Konkurs vorzubeugen oder ihn zu verhindern, wenn eine Rettung sich lohnt oder möglich ist.

Doch sollten strengere und vernünftigere Standards für die Genehmigung von Sanierungsplänen durch die Gerichte erstellt werden. Wenn beispielsweise die erforderliche Mehrheit der Aktionäre einem solchen Plan zustimmt, sollte das Gericht die Rechte der Minderheit von Gläubigern schützen, die u. U. dagegen war. Und wenn die Liquidationsrate für die gemeinsamen Ansprüche der Gläubiger so definiert wird, dass sie nicht niedriger ist als zu dem Zeitpunkt, als der Entwurf des Sanierungsplans zur Genehmigung eingereicht wurde, muss eine Entschädigung erwogen werden, falls sich die Zahlung verzögert.

Außerdem sollten das Konkursrecht, das Unternehmensrecht und das Wertpapierrecht gut aufeinander abgestimmt sein und sich gegenseitig stärken. Wie kann ein Unternehmen, das saniert wird, z. B. eine Möglichkeit finden, Wertpapiere zur Finanzierung herauszugeben, wenn es den konventionellen Standards wie der Rentabilität und dem Reinvermögen nicht in der Weise gerecht wird, wie es das Unternehmens- und Wertpapierrecht fordert? Das Gesetz muss spezifische Vorkehrungen für solche Fälle enthalten, um eine erfolgreiche Notierung von Sanierungsfirmen zu gewährleisten.

Um Betrug zu verhindern (ein gravierendes Problem in der Vergangenheit), sieht das neue Gesetz ein „Recht auf Aufhebung“ vor, das es dem Konkursverwalter erlaubt, vor Gericht eine Aufhebung von Handlungen eines Schuldners zu beantragen, die Betrug, Steuerhinterziehung oder eine unberechtigte Liquidaton in dem vorgegebenen Zeitraum beinhalten, bevor ein Konkursantrag angenommen wird und die Vermögenswerte sichergestellt werden. Das System hält nun den Schlüssel zu einer gerechten Abwicklung in der Hand. Außerdem beinhaltet das Strafrecht der Volksrepublik China jetzt Konkursbetrug.

Der erfolgreiche Vollzug von Chinas überarbeitetem Konkursgesetz hängt davon ab, ob es wirksam durchgesetzt wird und ob die Denkweisen und Praktiken aufgegeben werden, die sich unter der alten Version herausgebildet haben, insbesondere in der Zeit des politischen Konkurses. Trotz der weiterhin bestehenden Schwierigkeiten ist Chinas Konkursrecht immer stärker an die Marktwirtschaft angepasst; dieser Trend ist nicht umkehrbar.

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