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Das juristische Blutbad von Srebrenica

Das Urteil des Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Frage der serbischen Beteiligung am Blutbad an bosnischen Muslimen in Srebrenica 1995 sollte mit beträchtlicher Zwiespältigkeit aufgenommen werden. Einerseits ist die Tatsache, dass ein internationales Tribunal über die Verantwortung eines Staates in Fragen des Völkermodes befunden hat, eine unbestreitbar positive Entwicklung. Andererseits hat das Gericht eines jener Urteile gefällt, die versuchen, jedem etwas zu bieten und dabei alles beim Alten zu belassen.

Das Gericht hatte nicht die Aufgabe, über die strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen zu befinden; dies ist Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes für das frühere Jugoslawien (ICTY). Der IGH, der sich stattdessen mit Streitigkeiten zwischen Staaten befasst, hatte sich mit der Anklage Bosniens auseinander zu setzen, wonach Serbien für das Blutbad von Srebrenica verantwortlich sei. Obwohl das Gericht befand, dass tatsächlich ein Völkermord stattgefunden habe, entschied es, dass Serbien hierfür nach internationalem Recht nicht verantwortlich zu machen sei.

Laut dem Gericht handelten die bosnisch-serbischen Generäle, die die Schuld an diesem Völkermord trugen – die verschiedenen Mladics und Kristics – weder als Serbiens Beauftragte, noch erhielten sie aus Belgrad spezifische Anweisungen. Der Völkermord könne daher nicht Serbien angelastet werden, selbst wenn die serbische Regierung Mladic und seinen Kollegen ihren Sold zahlte und sie finanziell und militärisch unterstützte. Ebenso wenig sei Serbien der Mittäterschaft schuldig, weil es zwar einen beträchtlichen Einfluss auf Mladic und seine Leute ausgeübt habe, zum Zeitpunkt des Völkermordes jedoch nicht gewusst habe, dass gerade ein derartiges Verbrechen begangen wurde.

Nachdem er also Serbien in Bezug auf das Hauptverbrechen die „Absolution“ erteilte, offerierte der IGH Bosnien dann eine Art „Trostpreis“ und bestätigte, dass die Mordtaten in Srebrenica den Tatbestand des Völkermordes erfüllten – was der ICTY ja bereits festgestellt hatte. Serbien habe darüber hinaus, so der IGH, internationales Recht verletzt, indem es versäumt habe, den Völkermord zu verhindern, denn obwohl die Massaker hätte vereiteln können, habe es dies nicht getan, und es habe dem ICTY in der Folge nicht geholfen, Mladic (der sich bekanntermaßen noch immer in Serbien versteckt) zu verhaften.

Der Gerichtsentscheid ist damit der Versuch, es beiden Seiten Recht zu machen. Für seine Entscheidung, ob Mladic, als er das Blutbad von Srebrenica plante und befahl, in serbischem Auftrag gehandelt habe, verlangte das Gericht den Beweis schriftlicher Instruktionen durch serbische Stellen, diesen Akt des Völkermords zu begehen. Es ist offensichtlich, dass sich derartige Anweisungen nie werden finden lassen. Warum war es nicht hinreichend, zu beweisen, dass die Militärführung der bosnischen Serben von Serbien finanziert und bezahlt wurde und dass sie in enger Verbindung mit der politischen und militärischen Führung Serbiens stand?

Wichtiger noch: Die Entscheidung des IGH, wonach Serbien dafür verantwortlich sei, einen Völkermord, an dem es nicht beteiligt gewesen sei, nicht verhindert zu haben, ist wenig einleuchtend. Laut dem Gericht sei sich Serbien des sehr hohen Risikos von Völkermordshandlungen bewusst gewesen und trotzdem untätig geblieben. Serbien sei jedoch, so das Gericht, kein Mittäter, weil „nicht erwiesen“ sei, dass die Absicht, in Srebrenica Völkermordhandlungen zu begehen, „Belgrad zur Kenntnis gebracht worden sei“.

Dies ist, gelinde gesagt, eine rätselhafte Argumentation. Das Blutbad wurde bis in Detail vorbereitet und dauerte sechs Tage (13.-19. Juli). Ist es plausibel, dass dies den serbischen Behörden verborgen blieb, während das Morden Tag um Tag weiterging und in den Medien weltweit darüber berichtet wurde? Nahe liegender scheint die Annahme, dass die serbische Führung genau wusste, was vor sich ging, und die Mladic gegenüber geleistete militärische, finanzielle und politische Hilfe trotzdem nicht unterbrach.

Das grundlegende Problem bei der Entscheidung des IGH ist die von dem Gericht unrealistisch hoch angesetzte Beweislatte für den Rechtsnachweis einer Mittäterschaft Serbiens. Schließlich kann man sich der Mittäterschaft auch dadurch schuldig machen, indem man ein Verbrechen nicht verhindert, obwohl man dazu sowohl die Pflicht wie die Gelegenheit hat, und indem man durch seine Untätigkeit entscheidend zur Schaffung der Umstände beträgt, die das Verbrechen überhaupt erst ermöglichen.

Die Überlebenden des Blutbades von Srebrenica, für welche Bosnien Schadensersatz geltend machte, werden von Serbien nichts bekommen. Und wenn der ehemalige serbische Präsident Slobodan Milosevic noch am Leben wäre, so wäre er hiermit vom Vorwurf des Völkermords freigesprochen.

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