JOHANNESBURG – Obwohl das chinesische Schiff An Yue Jiang, mit dem Waffen in Richtung Simbabwe transportiert wurden, angeblich seine Rückfahrt angetreten hat, wissen wir nicht, wo die militärischen und paramilitärischen Kräfte von Präsident Robert Mugabe noch Waffen kaufen könnten. Angesichts der eskalierenden gewalttätigen Unterdrückung der oppositionellen „Bewegung für einen demokratischen Wandel“ (MDC) – und derjenigen, die der MDC offenbar zu einer Mehrheit bei den Präsidentenwahlen verholfen haben, deren Ergebnis nach vier Wochen immer noch nicht veröffentlicht wurde – bedarf es dringend eines internationalen Waffenembargos gegen Simbabwe.
Darüber hinaus rufen wir die Afrikanische Union auf, mit Unterstützung der Vereinten Nationen eine Untersuchungskommission nach Simbabwe zu entsenden, die eruieren soll, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die international anerkannte „Schutzverantwortung“ zu realisieren.
Auf dem UNO-Weltgipfel im Jahr 2005 wurde dieses Konzept der „Schutzverantwortung“ einstimmig angenommen. Es bleibt jedoch umstritten, weil man vielfach vermutet, dass damit der Einsatz militärischer Gewalt zum Zweck humanitärer Interventionen verbunden ist. Ebenso wie dies beim UNO-Weltgipfel zum Ausdruck kam, sind auch wir der Ansicht, dass militärische Gewalt nur als letztes Mittel angewandt werden sollte, um massenhaftes Blutvergießen zu verhindern oder zu beenden. Der erste Schritt ist, verlässliche Informationen zu sammeln, um festzustellen, welche internationalen Maßnahmen zur Verhinderung einer Katastrophe nötig sind.
Im Fall Simbabwes ist es äußerst schwierig, derartige Informationen zu erhalten. Mugabes Regime hat unabhängige Medien systematisch ausgeschaltet, unabhängige Organisation der Zivilgesellschaft attackiert, ausländischen Journalisten die Einreise verwehrt und jene Journalisten, die dennoch ins Land kamen, verhaftet und geschlagen.
Am Wahltag, dem 29. März, befanden sich ausländische Beobachter in Simbabwe und ihre Präsenz trug dazu bei, dass die Wahlen selbst friedlich verliefen. Diese Beobachter haben das Land aber längst verlassen und wie aus manchen Berichten hervorgeht, sollen Oppositionelle in manchen Teilen des Landes massiven Terror über sich ergehen lassen müssen.
Artikel 4 der Gründungsakte der Afrikanischen Union beschreibt „das Recht der Union in einem Mitgliedsland, auf Beschluss der Versammlung der Staats- und Regierungschefs, bei schwerwiegenden Umständen wie Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit [sowie im Falle einer ernsthaften Bedrohung der legitimen Ordnung] zu intervenieren.”
Aber auch hier sollte eine militärische Intervention nur der letzte Ausweg sein. Im Fall Simbabwes würde es möglicherweise reichen, unbewaffnete Beobachter aus anderen afrikanischen Ländern dorthin zu entsenden. Deren Präsenz sowie deren objektive Informationen könnten eine Fortsetzung oder eine weitere Eskalation der Gewalt bis hin zu jenem Punkt verhindern, an dem eine militärische Intervention nötig wäre. Unbewaffnete Beobachter könnten auch helfen, die internationale Lebensmittel-Nothilfe zu sichern, von der große Teile der Bevölkerung abhängig sind. Überdies könnten sie sicherstellen, dass die Güter gerecht und ohne Rücksicht auf die politische Einstellung derjenigen verteilt werden, die auf diese Hilfe angewiesen sind.
Anfang dieses Jahres gelang es der Afrikanischen Union durch die gute Arbeit des ehemaligen UNO-Generalsekretärs Kofi Annan, in Kenia eine Katastrophe zu verhindern, nachdem eine umstrittene Wahl zum Ausbruch von Gewalt geführt hatte. Eine vergleichbare Gefahr scheint in Simbabwe zu bestehen. Mit Unterstützung der UNO sollte die Afrikanische Union hier wieder ihre Führungskraft an den Tag legen und zeigen, dass Afrika über die Fähigkeit und den guten Willen verfügt, große Krisen in einer Art und Weise zu bewältigen, die das Leiden der Menschen in Afrika lindert.


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