OTTAWA– Im April 1999 wurde dem amerikanischen Staatsbürger und Eigentümer einer Saatgutfirma Larry Proctor von der US-Patentbehörde (USPTO) ein Patent auf eine gelbe mexikanische Bohne zuerkannt. Damit erhielt Proctor Exklusivrechte an einer Bohnensorte übertragen, die er „Enola“ nannte. Diese Entscheidung ist eines der empörendsten Beispiele von Biopiraterie in der Geschichte der Systeme zum Schutz geistiger Eigentumsrechte.
Die Bohne, für die Proctor ein Patent bekam, ist eine ursprünglich aus Mexiko stammende Sorte, die schon über Jahrhunderte zum öffentlichen Gemeingut zählte. Sie ist ein in ganz Mexiko und auch bei Mexikanern und Mexiko-Amerikanern in den USA beliebtes Nahrungsmittel und in diesen Regionen auch als Mayocoba, Canario oder Peruano bekannt.
Obwohl diese Bohnensorte also zu allgemein zugänglichem Saatgut zählte, bedurfte es hunderttausender Dollars, massiver Proteste von Landwirten und der Zivilgesellschaft, der Intervention internationaler Organisationen und fünf aufeinander folgender Gerichtsurteile, bevor die Behörde das Patent im Juli 2009 endlich widerrief. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Proctor über mehr als die Hälfte jenes Zeitraums, da es dieses Patent gab, ein komplettes Monopol auf Produktion, Vertrieb und Marketing der Bohne ausgeübt.
Die Geschichte begann im Jahr 1994, als Proctor in Mexiko einen Sack Bohnen erwarb. Daheim pflanzte er die Bohnen ein, die Pflanze wuchs und er erntete Bohnen, die er wiederum einpflanzte. Diesen Vorgang wiederholte er zwei Mal. Gegen Ende des Jahres 1996, also nach knapp zwei Jahren, behauptete er, eine „einzigartige“ Bohnensorte geschaffen zu haben und beantragte ein Patent.
Sofort nachdem ihm das Patent zuerkannt wurde, klagte er zwei Importeure der gelben Bohnen und verlangte die Zahlung von Lizenzgebühren. Obwohl die Importeure wussten, dass Proctors Erfindung lächerlich war (sie hatten die Bohnen schon seit vielen Jahren aus Mexiko importiert), blieb ihnen nichts anderes übrig, als die Rechtmäßigkeit des Patentes anzuerkennen. Dadurch verloren 22.000 mexikanische Bauern und deren Familien allein im ersten Jahr 90 Prozent ihres Exporteinkommens.
Im Januar 2000 veröffentlichte die Umweltorganisation Action Group on Erosion, Technology and Concentration (ETC Group, damals bekannt als RAFI) die erste Einwendung gegen das Enola-Patent mit der Begründung, dieses sei technisch gegenstandslos und moralisch inakzeptabel. Um ein Patent zu erhalten, muss der Antragsteller nämlich nachweisen, dass die Erfindung drei Kriterien erfüllt: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und Anwendbarkeit (die Erfindung tut, was in den Patentansprüchen steht). Der Enola-Bohne fehlte es aber an Neuheit: die gelbe Bohne ist das Ergebnis jahrhundertelanger kollektiver Arbeit und des Einfallsreichtums mexikanischer Bauern und der indigenen Bevölkerung. Außerdem war die Bohne bereits Bestandteil öffentlich zugänglicher Saatgutbestände des nationalen landwirtschaftlichen Forschungsinstituts in Mexiko (INIFAP).
Die ETC Group brachte den Fall vor das Zentrum für tropische Landwirtschaft (CIAT) in der kolumbianischen Stadt Cali. CIAT ist eines der internationalen Zentren der Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung (CGIAR). Das CGIAR-System enthält in Genbanken über 600.000 Proben von Nutzpflanzensorten, die überwiegend von kleinbäuerlichen Anbauflächen stammen. In Anerkennung dieser Tatsache unterzeichnete CGIAR mit der UNO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO im Jahr 1994 ein Treuhandabkommen, in dem vereinbart wurde, das Saatgut in ihren Beständen frei von Ansprüchen hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte zu halten.
Der damalige CIAT-Direktor Joachim Voss bestätigte, dass sich die gelben Bohnen in der Genbank der CIAT befanden und dass sie ursprünglich aus Mexiko stammten. Ende 2000 beantragte CIAT mit Unterstützung der FAO bei der US-Patentbehörde eine Überprüfung des Patents. Anschließend fertigten Genetiker einen genetischen Fingerabdruck der gelben Bohne an und kamen zu dem Ergebnis, dass Proctors Enola-Bohne mit den im Treuhandabkommen erfassten mexikanischen Bohnen identisch war.
Unterdessen klagte Proctor im Jahr 2001 unter Ausnutzung der trägen Reaktion der US-Patentbehörde 16 kleine Staatgutfirmen aus Colorado aufgrund von Patentverletzungen.
Erst im Dezember 2003 kündigte das amerikanische Patentamt seine erste „nicht endgültige“ Rücknahme des Patents an. Proctor ging in Berufung und die Patentbehörde verkündete die endgültige Aberkennung des Patents im April 2005. Aber damit war die Geschichte der Enola-Bohne noch nicht zu Ende. Proctor beantragte die Fortführung der Patentprüfung, reichte zusätzliche Patentansprüche ein und tauschte mehrmals seine Anwälte aus (womit er weitere bürokratische Verzögerungen erreichte). Insgesamt wurde das Patent innerhalb von zehn Jahren viermal zurückgenommen, bis das US-Bundesberufungsgericht in diesem Sommer die fünfte Aberkennung aussprach.
Mehr als zehn Jahre lang beeinträchtigte ein einzelner Patentinhaber den Bohnenmarkt in den USA und Mexiko. Aus Angst vor Klagen stoppten Importeure neben den Importen der gelben Bohne auch die Einfuhr anderer mexikanischen Bohnensorten. Obwohl das Patent letztlich widerrufen wurde, zeigt der Fall der Enola-Bohne, wie das System zum Schutz geistigen Eigentums die Monopolisierung öffentlicher kollektiver Ressourcen erleichtert, indem es jene begünstigt, die sich hohe Anwaltshonorare leisten können. Das Enola-Patent war von Anfang an ein Fehler und dennoch blieb es trotz aktiver Bemühungen internationaler Institutionen, Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft über die Hälfte seiner Lebenszeit auch durchsetzbar.
Man ist versucht, das Enola-Patent als einmaligen Ausrutscher abzutun, aber es gibt hunderte Beispiele derartiger Biopiraterie. Mexikanische Bohnen, südostasiatischer Basmati-Reis, Quinoa aus Bolivien, Ayahuasca aus der Region Amazonien, indische Kichererbsen, peruanische Nuña-Bohnen, Maca aus den Anden – sie alle waren schon von räuberischen Ansprüchen hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte betroffen.
Der Konflikt rund um Enola ist ein drastisches Beispiel für die Gefahren der Patentierung von Leben sowie die Macht der Patente zur Blockierung landwirtschaftlicher Importe, die Unterbrechung oder Zerstörung der Exportmärkte von Entwicklungsländern, die Inbesitznahme wichtiger, zum jahrtausendealten kulturellen Erbe zählender Nahrungspflanzen, die Plünderung kollektiven Wissens und die Bedrohung der Nahrungssicherheit.
Der Fall Enola demonstriert, dass es nicht reicht, im Recht zu sein: Kleinbauern, indigene Bevölkerungsgruppen und Arme haben keine Chance, zehn Jahre Gerichtsverfahren und Monopole zu überstehen. Zweifellos haben internationale Institutionen und Länder des globalen Südens vordringlichere Ziele, als ihre Ressourcen irgendwelchen gierigen Firmen in den Rachen zu werfen. Es ist höchste Zeit, die Existenz eines Systems der geistigen Eigentumsrechte in Frage zu stellen, das die Privilegien monopolisierter Eigentümerschaft über das Gemeinwohl stellt.


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