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Faire Verträge für arme Länder

Eine Anzahl von Ländern in Lateinamerika, Afrika, Osteuropa und andernorts setzt derzeit Verträge mit multinationalen Unternehmen (MNUs) aus oder verhandelt sie nach, und weitere dürften folgen. Die Kosten dafür können hoch sein. Vielleicht erhalten diese Regierungen bessere Konditionen, doch können sie auch in internationale Investmentkontroversen verwickelt werden und andere Anleger verschrecken. Für die Unternehmen bedeuten Nachverhandlungen Unsicherheit und mögliche Unterbrechungen der Produktion und der Ertragsflüsse.

Deutliche Änderungen von Machtverhältnissen (normalerweise infolge sich ändernder Rohstoffpreise) und Ideologien oder Änderungen bei der Wirtschaftlichkeit von Projekten können zu Nachverhandlungen führen, insbesondere dort, wo Großinvestitionen in natürliche Ressourcen und Infrastruktur betroffen sind. Häufig jedoch ist der Grund, dass das Gastgeberland den betreffenden Vertrag als unfair ansieht.

Auch wenn „Fairness“ durchaus eine Sache des Betrachtungsstandpunkts sein mag: In einigen Fällen verfügten Gastgeberländer nicht über die erforderliche Expertise, um ein bestmögliches Geschäft auszuhandeln – eine häufige Situation, wenn MNUs mit den am wenigsten entwickelten Ländern verhandeln (den 50 weltärmsten Ländern, von denen die meisten in Schwarzafrika liegen). Mittals Geschäftsabschluss mit Liberia aus dem Jahre 2005 (im letzten Jahr nachverhandelt) und verschiedene Verträge mit dem Kongo fallen vermutlich zumindest teilweise in diese Kategorie, und dasselbe gilt für einige Geschäfte in Ländern der ehemaligen Sowjetunion.

Man stelle sich vor, ein Vertrag über Erdöl oder Kupfer im Wert von 500 Millionen Dollar muss abgeschlossen werden. Dies wird mit größter Wahrscheinlichkeit ein führendes MNU einbeziehen, das ein Verhandlungsteam aus Anwälten, Geologen und Finanzanalysten ins Rennen schicken kann, das beispielsweise die Zielkonflikte zwischen Steuern und Förderabgaben versteht und angemessen sprachlich fassen kann. Das Gastgeberland andererseits kann einem solchen Team schlicht nichts Gleichwertiges entgegensetzen. Möglicherweise weiß es nicht einmal, was es verlangen soll.

Der hieraus resultierende Vertrag ist umso problematischer, als es dabei vermutlich um eine der wenigen bedeutenden Ressourcen des Gastgeberlandes geht, mit denen dieses besser vorhersehbare (und vermutlich höhere) Einnahmen erzielen kann als mit offizieller Entwicklungshilfe – und dies über einen langen Zeitraum. Daher ist es, selbst ohne dass Korruption vorliegt, nicht überraschend, wenn eine zukünftige Regierung eine Nachverhandlung des Vertrages verlangt.

Es ist eindeutig, dass die Verhandlungen gegenüber den MNUs fairer gestaltet werden sollten. Theoretisch könnte das Gastgeberland eigene internationale Experten anheuern, die ihm bei den Verhandlungen helfen. Doch den ärmeren Ländern fehlt normalerweise das Geld, um das Honorar eines derartigen Teams zu zahlen. Auch die Weltbank und andere regionale Entwicklungsbanken verfügen nicht über die hausinterne Expertise – oder, in der Regel, die finanziellen Mittel – um technische Hilfe zu leisten.

Was aber, wenn die MNUs die Mittel zur Verfügung stellten? Offensichtlich sind die MNUs selbst an einem möglichst guten Geschäft interessiert; aber sie wollen auch langfristige Verträge, die nicht von der nächsten Regierung wiederrufen werden. Sie haben daher Interesse daran, ein faires Geschäft zu schließen, und eines, das auch als fair angesehen wird. Darüber hinaus machen bei Großgeschäften die Kosten für die Verhandlungsteams nur einen relativ kleinen Teil aus (oder sie könnten aus den Projekteinnahmen zurückgezahlt werden).

Doch selbst wenn sich ein Unternehmen diesen Ansatz zueigen macht, bleiben noch jede Menge Probleme. Wie lässt er sich umsetzen, ohne dass dies nach Bestechung aussieht (etwa wenn das Unternehmen die Mittel dafür direkt an die Regierung zahlt)? Und wie können Unternehmen verhindern, dass Teile des Geldes missbräuchlich verwendet werden (etwa wenn die Regierung ein drittklassiges Team anheuert)?

Hier ein Vorschlag: ein Hilfskredit zum Abschluss von Investmentverträgen unter der Schirmherrschaft einer allgemein respektierten Organisation. Der Hilfskredit würde wie ein Treuhandkonto funktionieren, in das die Firma die zur Bestellung eines Verhandlungsteams erforderlichen Mittel einzahlt. Der Verwalter des Treuhandkontos fordert dann das betreffende Land auf, ein Team auszuwählen, und empfiehlt, was für Fertigkeiten erforderlich sind. Vielleicht stellt er sogar eine Expertenliste zur Verfügung.

Das Land hätte freie Hand bei der Auswahl des Teams, doch der Treuhandverwalter müsste – unterstützt durch ein internationales Beratungsgremium aus ehrenamtlichen Experten, zustimmen, dass das Team tatsächlich Weltklasse ist. Man könnte sogar eine Kompetenz erweiternde Komponente hinzufügen, indem man das Team durch ein oder zwei örtliche Verhandlungsführer ergänzt. Das Ergebnis dürfte ein Vertrag sein, der den Umständen entsprechend fairstmöglich ist – und auch so empfunden wird.

Es würde ausreichen, wenn eine Handvoll CEOs und Ministerpräsidenten ihre Bereitschaft erklärten, einen derartigen Kredit auf Fallbasis in Betracht zu ziehen. Auch wenn es damit mit der Außerkraftsetzung oder Nachverhandlung von Verträgen nicht vorbei wäre: Es würde einen wichtigen Grund dafür ausräumen, und Länder wie Unternehmen würden profitieren.

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