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Ausgleichendes Recht und militärische Notwendigkeit

Hat der 11. September den Vormarsch der Menschenrechtsidee gestoppt oder gar rückgängig gemacht? Dies fürchten führende Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch oder die Internationale Juristenkommission, die sich bereits gegen Vorstöße wappnen, die hart erkämpfte Erfolge auf dem Gebiet der Menschenrechte wieder zunichte machen könnten.

Seit ihrem Entstehen in den frühen 60er Jahren hat die internationale Menschenrechtsbewegung beständig an Boden gewonnen. Sie hat mit immer größerem Erfolg gegen politische Morde, Folter und willkürliche Inhaftierungen gekämpft. Sie hat die öffentliche Meinung gegen den Missbrauch staatlicher Gewalt mobilisiert und dabei die wohlwollende Aufmerksamkeit der internationalen Medien und die Unterstützung demokratischer Regierungen gewonnen. In den Jahren seit dem Ende des Kalten Krieges hat die Bewegung noch mehr Dynamik bekommen. Es wurden globale Initiativen ins Leben gerufen, die das Völkerrecht und den Schutz der Menschenrechte vorantreiben sollten: internationale Strafgerichte, neue Formen der universalen Rechtssprechung, humanitäre Einsätze.

Aber im Gefolge des 11. September hat sich der Schwerpunkt der Debatte plötzlich verlagert: jetzt geht es darum, inwieweit es gerechtfertigt wäre, bestimmte Rechte aufzulösen oder einzuschränken - angefangen bei dem Einwanderungsrecht, dem Recht auf einen fairen Prozess, auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre - damit der so genannte "Krieg gegen den Terrorismus" wirksamer geführt werden könne. Viele Meinungsmacher, insbesondere in den Vereinigten Staaten, argumentieren bereits offen, dass unorthodoxe Kriege wie der gegen die Al Qaida nicht gewonnen werden könnten, wenn man sich an das Kleingedruckte der Menschenrechte oder des Kriegsrechts halten müsse.

Angesichts dieser Entwicklung kann man es den Veteranen im Kampf für die Menschenrechte kaum verdenken, dass sie sich in Alarmbereitschaft befinden. Sie merken ganz genau, dass sie dies alles schon einmal durchgemacht haben. Irgendwo im fernen Chile zum Beispiel, knurrt ein Haufen ausgedienter Pinochet-Anhänger, dass die Geschichte ihnen nun endlich Recht gäbe ("Haben wir es nicht schon immer gesagt? Man kann einen schmutzigen Krieg nicht führen, ohne sich dabei auch die Hände schmutzig zu machen!").

Ja, Menschenrechtsaktivisten haben genug von alledem gesehen. Die Erklärung einer äußersten Notlage, wie der Notwendigkeit, einer kommunistischen Bedrohung zu begegnen, eine sozialistische Revolution oder grundlegende nationale oder ethnische Interessen zu verteidigen, ist der altbekannte Vorwand, um auf unbestimmte Zeit eine tyrannische Herrschaft zu errichten. Zugegeben, nur wenige glauben, die US-Regierung strebe die Errichtung einer solchen Diktatur an - oder amerikanische Bürger würden eine solche Absicht unterstützen. Aber man kann nicht vorsichtig genug sein. Schließlich sind die Menschenrechte aus der Notwendigkeit heraus entstanden, der Staatsmacht eine Kontrollinstanz entgegenzusetzen. Wachhunde müssen immer auf der Hut sein, die geringste Nachgiebigkeit ist ein schlüpfriger Abgrund.

Die Erwartung, dass Regierungen dazu neigen, Notstandsermächtigungen zu missbrauchen, ist sogar Bestandteil internationaler Menschenrechtsnormen. Menschenrechtsverträge erlauben die Einstellung gewisser Rechte nur, wenn (a) ein offiziell erklärter Notstand Leben oder Sicherheit der Nation bedrohen, (b) die Situation die getroffenen Maßnahmen zwingend erforderlich macht und (c) Ausmaß und Dauer der Maßnahmen streng auf die Erfordernisse der Situation beschränkt bleiben. Diese beiden letzten Kriterien, die sogenannten Kriterien der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, unterliegen auch den Genfer Konventionen und anderen internationalen Kriegsrechtsvorschriften. All diese Prinzipien werden durch etabliertes Völkerrecht bestärkt, das den Richtern nahe legt, im Zweifelsfall zwischen Recht und Rechtbeschränkung für das Recht zu entscheiden.

Trotzdem sollten Menschenrechtsorganisationen zur Zeit ganz besondere Vorsicht walten lassen, damit ihre berechtigten Anliegen sie nicht daran hindern, die realen Erfordernisse einer neuen Situationen zu erkennen, was zu bedauerlichen Rückschlägen führen kann. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, die Organisation in der Welt mit dem größten Sachverstand, was bewaffnete Konflikte und die höllische Realität des Krieges betrifft, weiß dies nur zu gut. Das Rote Kreuz hat zwar im Grundsatz ganz offensichtlich ein humanitäres Anliegen, musste aber die bittere Erfahrung machen, dass es unklug ist, zu viel zu fordern. Wenn das Rote Kreuz die Gebote militärischer Notwendigkeit ignoriert, kann es dazu kommen, dass es von den Kriegsparteien gar nicht mehr beachtet wird, was unweigerlich zu einer noch größeren Missachtung der Menschenrechte führt.

Zweifellos gibt es zur Zeit eine Menge glücklicher Krieger, die hocherfreut sind über die Gelegenheit, Menschenrechte und humanitäre Grundsätze beiseite zu schieben. Ihnen sollen keine Zugeständnisse gemacht werden. Andererseits darf man auch nicht glauben, man könne dieser Bedrohung begegnen, indem man bestreitet, dass neue Kriegsformen neue Regeln verlangen. Der Kampf gegen allgegenwärtige Terrornetze, die in der Lage sind, verheerende Angriffe auf Zivilisten auszuüben, mag durchaus eine Verbesserung der Konzepte traditioneller Kriegsführung wie militärischer Notwendigkeiten, kampf- oder territorialbedingter und legitimer Zielsetzungen erfordern. Was benötigt wird, ist eine gut durchdachte, nicht eine schwächende Anpassung erprobter Rechtsprinzipien. An diese Aufgabe sollte man in gewohnter Weise mit gesundem Misstrauen herangehen, indem man alle angemessenen Schutzmechanismen gegen die Möglichkeit staatlichen Missbrauchs berücksichtigt. Sollte sich die Menschenrechtsbewegung aber weigern, sich auf diese Debatte und ganz neue Fragen unvoreingenommen einzulassen, läuft sie Gefahr, langsam die Unterstützung der rechtschaffenen Öffentlichkeit zu verlieren, der Quelle, aus der sie die moralische und politische Energie bezogen hat, um es so weit zu bringen.

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