In New York kommen derzeit nahezu alle Nationen der Welt zu einer Überarbeitung des Atomwaffensperrvertrags zusammen. Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) wurde in den 1960ern ausgehandelt, nachdem fünf Länder (die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China) Kernwaffen entwickelt hatten. Indien, Pakistan und Israel lehnten einen Beitritt zum Vertrag ab und entwickelten mit der Zeit ihre eigenen Atombomben. Nun wird Nordkorea und dem Iran vorgeworfen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu verletzen, indem sie versuchen, Atomwaffen herzustellen.
Gibt es neben den rechtlichen Fragen einen moralischen Grund für die Nichtverbreitung? Ist es in einer Welt mit souveränen Staaten heuchlerisch, dass einige über Kernwaffen verfügen und diese anderen verweigern?
Wenn heute niemand die Bombe hätte, wäre es am besten, sie wäre nie erfunden worden. Doch beruht Geschichte auf den Wegen, die in der Vergangenheit eingeschlagen wurden. Angenommen, es wäre das Jahr 1939 und unterschiedliche Staaten würden darüber debattieren, ob die USA die Bombe erfinden sollten. Sie könnten argumentiert haben, dass entweder alle oder keiner sie bekommen sollte. Doch wenn sie wüssten, dass Hitler-Deutschland sie bekommen würde, hätten sie vielleicht Franklin Roosevelts Entscheidung gutgeheißen, sie vor den Nazis zu entwickeln.
Außerdem ist es unmöglich, die Uhr zurückzudrehen. Selbst wenn alle Länder einer Abrüstung zustimmen, könnten einige betrügen. Die erfolgreichen Betrüger wären höchstwahrscheinlich autoritäre Staaten mit geringer Transparenz. Schließlich sagt Nordkorea, dass es Atomwaffen entwickelt habe, obwohl es den NVV unterzeichnet hatte. Libyen war ebenfalls eine Vertragspartei des NVV, während es ein heimliches Atomprogramm betrieb.
Wenn man Unparteilichkeit und die Berücksichtigung der Folgen als ein wesentliches Merkmal von Moral ansieht, könnte man sich vorstellen, dass die Länder die Moral der ungleichen Verteilung von Atomwaffen akzeptieren würden, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten würden. Zum Beispiel sollten sie ausschließlich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Staaten, die im Besitz von Waffen sind, sollten besondere Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes zu verringern. Die Waffen sollten dazu beitragen, die Unabhängigkeit aller Staaten zu bewahren, anstatt für eine imperiale Ausdehnung benutzt zu werden, und es sollten Schritte zur Abrüstung eingeleitet werden, wenn es die politischen Rahmenbedingungen zulassen. Der aktuelle NVV kommt diesen Bedingungen sehr nahe.
Selbstverständlich beruht der NVV nicht allein auf moralischen Argumenten, sondern vor allem auf Eigeninteresse und Umsicht. Die meisten Staaten halten sich an ihn, weil sie glauben, dass ihre Sicherheit verringert würde, wenn mehr Staaten Atomwaffen bekämen. Der Vertrag trägt dazu bei, dass sie weniger Angst vor einem Betrug durch ihre Nachbarn haben, weil er Inspektionen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) vorsieht. Die Glaubwürdigkeit der amerikanischen Sicherheitsgarantien für Verbündete ist einer der Gründe dafür, dass die Bombe sich nicht innerhalb eines Jahrzehnts auf 25 Länder ausdehnte, wie es Präsident John F. Kennedy damals erwartete.
Die Nichtverbreitung ist nicht heuchlerisch, wenn sie auf einer unparteilichen und realistischen Einschätzung der Risiken beruht. Doch wenn ein Land wie Nordkorea oder der Iran beschließt, diese Risiken in Kauf zu nehmen, sollte das allein seine Entscheidung sein?
Vielleicht, wenn die Risiken lediglich von seinem eigenen Volk getragen werden müssten, doch ist dies nicht der Fall. Drittländer lehnen zu Recht die Risiken ab, die ihnen so auferlegt würden. Die Geschichte der Verbreitung zeigt, dass politische Kettenreaktionen oft auftreten – wie man am Beispiel von China, Indien und Pakistan beobachten kann – und es gibt reale Befürchtungen, dass Nordkorea und der Iran solche Kettenreaktionen in Nordostasien und im Nahen Osten auslösen könnten.
Manche Menschen behaupten, dass die Verbreitung von Kernwaffen die Risiken sogar verringert. Man könnte das als „Stachelschweintheorie“ bezeichnen. In einer so stacheligen Welt, würde kein Land eine Aggression wagen. Doch setzt dies vollkommene Rationalität voraus. In der realen Welt kommen Unfälle vor, daher bedeutet eine stärkere Verbreitung eine höhere Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Einsatzes, eine geringere Fähigkeit, nukleare Krisen zu bewältigen, und größere Schwierigkeiten, Kontrollen einzuführen und die Rolle von Atomwaffen in der Weltpolitik zu verringern.
Außerdem gilt: Je mehr Staaten Kernwaffen besitzen, desto größer sind die Aussichten, dass Terroristen sich Zugang zu ihnen verschaffen. Natürlich haben international agierende Terroristen normalerweise keine „Absenderadresse“, mit der die Drohung der gegenseitigen Abschreckung funktionieren würde, aber weder Nordkorea noch der Iran haben das moralische Recht, anderen dieses Risiko aufzubürden.
Drei Länder der Europäischen Union – Großbritannien, Frankreich und Deutschland – versuchen den Iran zurzeit davon zu überzeugen, sein Programm zur nuklearen Anreicherung aufzugeben, mit dem er Material für eine Bombe gewinnen könnte, das er nach einem schnellen Rücktritt vom Vertrag einsetzen könnte. Der Iran beruft sich auf sein Recht auf Anreicherung unter Artikel 4 des NVV, doch muss dieser Artikel unter Berücksichtigung der anderen Artikel und im Lichte der früheren Täuschung der IAEO durch den Iran gelesen werden. In Ostasien ist Nordkorea vom NVV zurückgetreten, nachdem es ihn als Deckmantel für sein Waffenprogramm benutzt hatte, und China, Amerika, Japan, Russland und Südkorea versuchen, Kim Jong Ils Regime von einem Kurswechsel zu überzeugen.
Es erscheint richtig, dass diese Staaten Druck ausüben, um den Iran und Nordkorea davon abzubringen, der Welt neue Risiken aufzuerlegen. Doch müssen sich die existierenden Kernwaffenstaaten auch der moralischen Bedingungen bewusst sein, die dem „NVV-Handel“ zugrunde liegen. Die Verpflichtung zur Reduzierung der Waffen unter Artikel 6 kann nicht als Verpflichtung zur umgehenden Abrüstung ausgelegt werden, wenn dieser Schritt nicht auch zur Stabilität beiträgt. Solche Bedingungen sind in einer Welt, in der undemokratische Staaten rechtliche Verpflichtungen durch Betrug umgehen, noch nicht gegeben. Doch sollten die Kernwaffenstaaten die Bedeutung nuklearer Waffen weiterhin verringern und von neuen Programmen absehen, die die Aussicht auf ihren Einsatz nahe legen.
In Anbetracht der Gefahren, die erhöhte Risiken für alle implizieren, sprechen wichtige moralische Gründe dafür, eine weitere Verbreitung aufzuhalten, anstatt sich dafür einzusetzen, dass der Iran oder Nordkorea als souveräne Staaten ein Recht darauf haben alles zu tun, was sie wollen. Doch ist es ebenso wichtig, sich daran zu erinnern, dass auch Kernwaffenstaaten an die Verpflichtungen zur Nichtverbreitung gebunden sind.


Comments (0)
You need to login in order to leave a comment. If you do not yet have an account, please register.
The two commenting options explained
Watch a 1 minute video
to discover how you can comment on the entire article or a specific paragraph. The two images below also explain the two ways of commenting.
1) Entire article comment
Once logged in, simply click inside the comment box where it says "Enter text here." Enter and post your comment.
2) Paragraph comment
Please log in first. Then click to the left of the desired paragraph. Your cursor will automatically move to the comments box. Enter and post your comment.