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Die große Aufteilung der europäischen Schulden

BRÜSSEL – Soeben erst ist es den Finanzmärkten beinahe gelungen, die Eurozone zu zerrütten. Daher mag die Idee paradox erscheinen, die Macht des Marktes und des Financial Engineering dazu zu nutzen, das langfristige Überleben des Euros zu sichern. Doch genau darauf zielt unser Vorschlag ab, die Staatsschulden der Eurozone in Senior- und Junior-Tranchen einzuteilen.

Die Senior-Tranchen würden Schulden enthalten, die bis zu 60amp#160;% des BIP eines jeden beteiligten Landes betragen. Die Länder würden diese Schulden dann zusammenfassen und eine gesamtschuldnerische Bürgschaft ausgeben. Der daraus resultierende „Blue Bond“ (benannt nach der Farbe der europäischen Fahne) wäre ein äußerst sicheres und höchstliquides Wertpapier, das vom Volumen her mit den T-Bills der Vereinigten Staaten vergleichbar wäre und somit zum Aufstieg des Euros als internationaler Reservewährung beitrüge und geringe Refinanzierungskosten für den Großteil der Euroraumschulden sicherstellen würde.

Dagegen müssten alle Schulden, die über 60amp#160;% des BIP hinausgehen, als nachrangige „Red Bonds“ ausgegeben werden, für die allein der jeweilige Einzelstaat verantwortlich wäre. Diese „Red Bonds“ würden die Kreditaufnahme jenseits von 60amp#160;% des BIP verteuern und dadurch die Haushaltsdisziplin verbessern und die Ziele des Stabilitäts- und Wachstumspakts untermauern.

Darüber hinaus könnten diese Red Bonds bequem zweckgebunden werden, damit sie das Bankensystem nicht destabilisieren und somit dafür sorgen, dass die No-bailout-Klausel, die für sie gilt, glaubhaft wird. Zum Beispiel sollte die Europäische Zentralbank die Red Bonds von ihren Rückkaufvereinbarungen ausschließen, und es sollte eine standardisierte Umschuldungsklausel für Red Bonds vorgeschrieben werden, um die Umstrukturierung der Schulden zu erleichtern.

Bei einer erfolgreichen Umsetzung würde unser Vorschlag die Kosten der Schuldentilgung senken und gleichzeitig den Anreiz für einzelne Länder verstärken, ihre Haushaltspolitik verantwortungsvoll zu gestalten. Das unterscheidet unseren Vorschlag von anderen Empfehlungen, nach denen alle Schulden der Eurozone im Geiste der Solidarität zu Euro-Bonds zusammengefasst würden.

Doch um diesen Plan erfolgreich umzusetzen, ist eine unerschütterliche Kontroll- und Steuerungsstruktur notwendig, der die Märkte und Steuerzahler in den am stärksten stabilitätsorientierten Euroländern vertrauen können. Vor allem muss auf die Gefahr einer „schleichenden Erweiterung“ eingegangen werden – der Versuchung, die Verschuldungsgrenze für Blue-Bond-Schulden auf über 60amp#160;% des BIP anzuheben.

Deshalb sind wir der Meinung, dass die jährliche Bewilligung von Blue-Bond-Emissionen an einen Unabhängigen Stabilitätsrat delegiert werden sollte. Der Rat würde den beteiligten Ländern einen nicht verhandelbaren Vorschlag zur Verteilung der Blue Bonds für das kommende Jahr unterbreiten. Angesichts der Rolle der beteiligten Länder als Bürgen für die zugeteilten Bonds würden die einzelnen nationalen Parlamente dann über den Vorschlag abstimmen.

Durch diesen Mechanismus könnten Länder mit einer fahrlässigen Haushaltspolitik allmählich aus dem System ausgeschlossen werden, indem ihnen weniger Blue Bonds zugeteilt werden. Und Länder, die mit der Entwicklung des Systems unzufrieden sind, könnten allmählich aussteigen, indem sie ihr jährliches Blue-Bond-Kontingent mehrere Jahre hintereinander ablehnen, wodurch sie keine Blue Bonds mehr emittieren oder für die neuen Blue Bonds von anderen bürgen würden. Der Unabhängige Stabilitätsrat, der die am meisten stabilitätsorientierten Mitglieder ungern verlieren würde, hätte einen starken Anreiz dafür, sicherzustellen, dass die Interessen dieser Länder angemessen berücksichtigt werden.

Was seinen ökonomischen Kern angeht, ist das Konzept der Blue Bonds kompatibel mit der No-bailout-Klausel in Artikelamp#160;125 des EU-Vertrags, da die Bürgschaft nur für vorrangige Schulden gültig wäre, die sich auf maximal 60amp#160;% des BIP belaufen, der Obergrenze, die laut Maastricht-Vertrag für jeden EU-Mitgliedsstaat tragbar ist. Daher wäre die Bürgschaft nicht auf Schuldenkrisen anwendbar, die durch eine übermäßige Kreditaufnahme verursacht wurden, um eine nicht nachhaltige Haushaltspolitik zu finanzieren. Insofern eine höhere Schuldenquote nur unter besonderen Umständen erlaubt ist (Artikelamp#160;100 des Vertrags), zum Beispiel bei Naturkatastrophen (bei denen eine Rettung gestattet wäre), sollte es zu keinem rechtlichen Konflikt kommen.

Der grundlegende Test für unseren Vorschlag ist jedoch, ob die Euroländer – deren Vertrauen durch die Schuldenkrise erschüttert wurde – ein Interesse daran haben, zusammenzukommen und an diesem freiwilligen System teilzunehmen.

Wir glauben, dass dies der Fall sein könnte. Erstens würden kleinere Länder mit relativ illiquiden Staatsanleihen erheblich von den zusätzlichen liquiden Mitteln profitieren, die der Blue Bond bereitstellen würde. Zweitens wäre es für Länder mit hohem Schuldenstand eine willkommene Gelegenheit, ihre Kreditkosten zu begrenzen und sich nach der aktuellen Krise zu einer stärkeren Finanzdisziplin zu verpflichten. Selbst Länder, die sich hinsichtlich der Vorteile einer stärkeren Haushaltsdisziplin unsicher sind, werden eine Teilnahme wahrscheinlich in Erwägung ziehen, da die Märkte ihre Weigerung als ein schlechtes Signal werten könnten.

Unter der Voraussetzung, dass die institutionellen Sicherheitsmaßnahmen solide genug sind, profitieren jedoch am meisten diejenigen Länder von der in Aussicht gestellten Stärkung der Haushaltsdisziplin, die die größte Angst davor haben, die Rechnung für die Rettung anderer Staaten bezahlen zu müssen – jetzt und in Zukunft.

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