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Goldstones Kehrtwende

NEW YORK – Richter Richard Goldstone wurde von vielen Verteidigern der israelischen Menschenrechtsbilanz für seine Feststellung verurteilt, wonach Israel während des Gaza-Krieges in den Jahren 2008 und 2009 absichtlich und im Rahmen einer Strategie palästinensische Zivilisten angegriffen hatte. In dem von den Vereinten Nationen unterstützten Bericht Goldstones wurden sowohl Israelis als auch Palästinenser beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Und beide Seiten wurden aufgefordert, gegen eigene Leute zu ermitteln, strafrechtliche Verfolgungen einzuleiten und sie zu bestrafen.  

Die israelische Regierung reagierte wütend auf Goldstones Bestrebungen. Nun wird er von einigen Kritikern der israelischen Menschenrechtssituation verurteilt, weil er seinen Befund der Absichtlichkeit zurückzog. Diese Kontroverse zeigt, wie notwendig Sorgfalt ist, wenn es um die Veröffentlichung von Menschenrechtsberichten geht.

Unbestritten am „Goldstone-Bericht“ ist die Tatsachenfeststellung, auf der die darin gezogenen Schlüsse beruhen. Unter schwierigen Umständen und ohne Mitwirkung der israelischen Regierung dokumentierte Goldstone detailreich eine große Zahl israelischer Angriffe, bei denen hunderte Zivilisten ums Leben kamen, tausende Verletzungen davontrugen und ein erheblicher Teil der zivilen Infrastruktur Gazas zerstört wurde.  

Goldstone dokumentierte auch Angriffe der Hamas auf israelische Zivilisten und beschränkte sich dabei nicht auf die Diskussion der berüchtigten Raketen, die wahllos aus dem Gazastreifen abgefeuert werden. Goldstones Bericht enthielt auch eine detaillierte Erörterung der Entführung des israelischen Soldaten Gilad Shalit durch die Hamas und deren Weigerung, wenigstens das Internationale Komitee des Roten Kreuzes zu ihm zu lassen.

Bei Menschenrechtsuntersuchungen ist der Beweis der Absichtlichkeit extrem schwierig zu erbringen. Aus diesem Grund ist Human Rights Watch in seinem Bericht, der sich über weite Strecken den gleichen Themen wie Goldstone widmete – und von den Apologeten der israelischen Menschenrechtsverletzungen schärfstens kritisiert wurde -  nicht zu dieser Schlussfolgerung gekommen.

Das allerdings macht es für einen erfahrenen Ermittler wie Goldstone nicht falsch, bei der Überprüfung der gesammelten Beweise aus dem Muster und der Menge der Menschenrechtsverletzungen Absichtlichkeit abzuleiten. In gewissen Fällen erfordert die Beweislage die Beurteilung einer derartigen Frage.  

In seinem ursprünglichen Bericht hätte Goldstone seine abschließende Beurteilung auf eine Erklärung beschränken können, wonach Israel seinen kriegsvölkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden für Zivilisten zu minimieren. Doch Goldstone ging weiter und erkannte Absichtlichkeit. Vor der Revidierung dieser Beurteilung hätte er auf zusätzliche Beweise bestehen sollen, dass dieser Befund nicht gerechtfertigt war. Stattdessen sagt Goldstone, dass seine revidierte Beurteilung auf der Tatsache beruhe, dass „Israel beträchtliche Ressourcen für Ermittlungen in über 400 Fällen von mutmaßlichem Fehlverhalten während des Einsatzes in Gaza bereitgestellt hat“.

Das klingt beeindruckend. Doch meines Wissens hat keine dieser Untersuchungen bisher zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder Bestrafung eines israelischen Soldaten oder offiziellen Vertreters aufgrund einer an Zivilisten begangenen Menschenrechtsverletzung in Gaza geführt. Nur in drei Fällen kam es zu einer Anklage. Außerdem gibt es keinen Hinweis darauf, dass man bei den israelischen Ermittlungen auf die Frage eingeht, ob hinter den Aktionen eine Strategie gestanden sei.

Mit anderen Worten: Goldstones Widerruf ist entweder nicht durch jene Beweise untermauert, von denen er sagt, dass er sie jetzt hätte oder dieser Widerruf kommt verfrüht. Zumindest vermindert diese Kehrtwende den Druck auf die israelischen Behörden, mit den auf Treu und Glauben basierenden strafrechtlichen Verfolgungen fortzufahren. Es wäre besser gewesen, das Untersuchungsergebnis der israelischen Behörden abzuwarten.

Der wichtigste Teil der Untersuchungen im Bereich Menschenrechte ist, die Fakten über Verletzungen präzise zu sammeln. Dies muss dies in fairer Art und Weise geschehen, so dass keine unverhältnismäßige Konzentration auf eine der beiden Seiten vorherrscht und Verzerrungen vermieden werden. Und die Untersuchung muss so rasch erfolgen, wie dies die Gebote der Präzision und Fairness zulassen, so dass die Information wirksam eingesetzt werden kann, um weitere Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Mit dem Widerruf seiner Schlussfolgerung, wonach es eine israelische Strategie der Angriffe auf Zivilisten gab, hat Goldstone nicht gesagt, dass seine Beurteilung aufgrund der zu dieser Zeit vorliegenden Beweise falsch war. Vielmehr meint er, dass die darauf folgenden Untersuchungen der israelischen Behörden ihn veranlassten, seine Beurteilung zu ändern.

Die ihm und uns vorliegenden Beweise über diese Untersuchungen sind eindeutig zu dürftig, um eine derartige Kehrtwende zu rechtfertigen. Durch den Widerruf auf dieser Basis vermittelt Goldstone den Israelis, dass sie sich durch Abhaltung einer Ermittlungsshow die Absolution einer in der internationalen Gemeinschaft hoch angesehenen Persönlichkeit verschaffen können. Doch seine hervorragende Bilanz im Hinblick auf die Sicherstellung fairer und präziser Berichte bleibt davon unberührt.   

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