Sinn und Unsinn über unverhältnismäßige Gewalt

Während der Krieg im Libanon weitergeht, wird mit dem Begriff „unverhältnismäßige Gewalt“ herumgeworfen, als läge ihm ein glasklarer Grundsatz des Völkerrechts zugrunde, der uns sage, wann Gewalt unverhältnismäßig und warum sie illegal sei. Doch reichen zivile Opfer in der Folge eines militärischen Gefechts nicht aus, um zu sagen, dass „unverhältnismäßige Gewalt“ angewandt wurde. Dieses Maß, was auch immer es sein mag, wurde auch dann nicht erreicht, wenn mehr Kinder auf der einen Seite als auf der anderen sterben. Was also bedeutet „unverhältnismäßige Gewalt“, und was ist ihr Platz im Kriegsrecht?

Schauen wir uns einmal die Grundlagen an. Im inländischen Selbstverteidigungsrecht, muss die Anwendung von Gewalt sowohl notwendig sein als auch im Verhältnis zu dem geschützten Interesse stehen. Ein gutes Beispiel ist, ob ein Ladenbesitzer Plünderer erschießen darf, die mit seinen Waren fliehen. Wenn es kein anderes Mittel gibt, um die Diebe aufzuhalten, ist der Einsatz von Gewalt notwendig.

Doch ist er verhältnismäßig? Das hängt davon ab, ob der Schaden der Plünderer, erschossen zu werden, den Wert der gestohlenen Waren so deutlich übersteigt, dass der Ladenbesitzer nichts unternehmen sollte, zumindest in dem Moment. Er kann immer Zuflucht zur Polizei nehmen, und es besteht die Möglichkeit, dass sie die Waren wiederbeschaffen kann. Anders ausgedrückt, Gewalt wird unverhältnismäßig, wenn die durch ihren Einsatz entstehenden Schäden übermäßig sind.

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