PARIS – Das französische Wörterbuch der Politik ist um ein neues und wichtiges Akronym reicher geworden: QPC, das für den eher sperrig daher kommenden Begriff „Prioritäts-Vorabentscheidung zu Verfassungsfragen“ steht. Unter QPC, die Teil der Verfassungsreform war, die Frankreich im Juli 2008 umsetzte, kann jetzt jeder Bürger, der an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift anfechten.
Dies ist eine weit reichende Innovation. Frankreich wurde lange von der Philosophie Jean-Jacques Rousseaus beherrscht, die das Gesetz, also den Ausdruck des allgemeinen Willens, in der Hierarchie der Gesetzesnormen ganz oben einstufte. Das brachte mit sich, dass eine große Abneigung dagegen vorherrschte, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu bewerten.
Eine wie auch immer beschränkte Bewertung eines Gesetzes durch den so genannten Verfassungsrat Conseil Constitutionnel war überhaupt erst nach der Verfassung durch Charles de Gaulle 1958 möglich und dann auch nur unter Beachtung weit reichender Vorgaben. Tatsächlich machte der Verfassungsrat seine Bewertungen a priori, einen Monat nach Verabschiedung des Gesetzes, und es konnten nur vier Parteien eine Bewertung einleiten: der Präsident, der Premierminister, die Präsidenten des Parlaments und der Senat.
Diese Liste wurde 1974 um 60 beliebige Mitglieder des Parlaments oder des Senats erweitert, so dass die Opposition die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, die im Parlament mit einer Mehrheit verabschiedet worden waren, einer gewissen Prüfung unterziehen konnte. Aber die Idee, dass jeder beliebige Bürger die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung in Frage stellen könnte, wie es in vielen europäischen Ländern und in den USA der Fall ist, war unvorstellbar.
Die Verfassungsreform von 2008 hat diese Möglichkeit endlich etabliert. Allerdings wurde ein doppelter Sicherheitsfilter eingebaut: die Gerichtsbarkeit, der die Angelegenheit vorgetragen wird, und der zuständige Obergerichtshof – entweder der Staatsrat [Conseil d’État] oder den obersten Berufungsgerichtshof – , der drei Monate Zeit hat, um zu entscheiden, ob ein Fall an das Verfassungsgericht herangetragen wird oder nicht.
Ein Jahr nach Inkrafttreten im März 2010 hat die Reform eindrucksvolle Ergebnisse erzielt. Von den 400 Fällen, die von beiden Obergerichtshöfen untersucht wurden, wurden 120 an das Verfassungsgericht übertragen, die in 102 Fällen ein Urteil gesprochen hat, einschließlich 22 Streichungen der fraglichen Gesetze.
Dank der Reform konnte das Verfassungsgericht Gesetzestexte untersuchen, die nie zuvor einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen worden waren, hauptsächlich deswegen, weil sie vor 1958 erlassen wurden. Eine der symbolhaftesten Entscheidungen betraf die Strafprozessordnung, bei der der Rat verschiedene Artikel hinsichtlich des Personensorgerechts für Angeklagte in Polizeistationen aufhob. Andere Entscheidungen betrafen Besteuerung, Sozialgesetzgebung und Wahlrecht.
Aber nichts hat so viel dazu beigetragen, das Ansehen der QPC zu festigen, wie der jüngste Antrag eines Rechtsanwalts in dem derzeitigen Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Jacques Chirac, dem vorgeworfen wird, Scheinarbeitsplätze im Pariser Stadtrat geschaffen zu haben, als er Bürgermeister war. Der Vorsitzende des Gerichts hat dem Antrag des Rechtsanwalts stattgegeben, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht ein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze gesprochen hat, unter denen Chirac angeklagt ist. Wir werden in den kommenden Wochen erfahren, ob das Cour de Cassation (oberster Berufungsgerichtshof) die Angelegenheit dem Verfassungsrat übergibt oder nicht.
Frankreich reiht sich somit ein in die Gruppe der Länder, die im letzten halben Jahrhundert in ihrer Rechtskultur eine gerichtliche Form der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Gesetzgebung entwickelt haben. Im Juni 2009 hat das deutsche Verfassungsgericht zum Beispiel seine politische Rolle gestärkt, indem es forderte, die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon der Europäischen Union solle von einem Gesetz begleitet werden, dass dem Bundestag Mitentscheidungsbefugnisse übertrage. Kürzlich, im Oktober 2009, hat das Vereinigte Königreich, obwohl es keine schriftliche Verfassung besitzt, seine oberste Gerichtsbarkeit, die im House of Lords saß, durch einen Obersten Gerichtshof ersetzt.
Die jüngste Rechtsrevolution in Frankreich ist nicht weniger wichtig, auch wenn sie sich noch in einer Übergangsphase befindet. Mit der QPC hat der gesamte Prozess der Bewertung von Verfassungsmäßigkeit eine höhere Akzeptanz in der Rechtspraxis in Frankreich gewonnen. Sie ist jetzt nicht länger ein Privileg der politischen Klasse: die Prüfung eines Gesetzes auf Verfassungsmäßigkeit ist jetzt zu einem Recht aller Bürger geworden.
Gleichzeitig vermeidet der Verfassungsrat eine „Regierung der Richter“ und lässt einen echten Wunsch nach Dialog mit anderen Institutionen spüren, besonders mit Politikern.
Als es zum Beispiel um einen Antrag bezüglich Ehe und dem Recht von homosexuellen Paaren ging, Kinder zu adoptieren, weigerte sich der Rat, die Legislative zu ersetzen, die seiner Meinung nach das einzige Organ war, das zuständig war, in der Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen. Und wenn der Verfassungsrat ein Gesetz zensiert, gibt er dem Parlament genügend Zeit, die Entscheidung zu überprüfen und das Gesetz an die Verfassung anzupassen.
Auf diese Art und Weise wurde so etwas wie ein Gleichgewicht zwischen verfassungsrechtlicher Prüfung und der Vermeidung übermäßiger rechtlicher Instabilität gefunden. Da der Verfassungsrat sich immer mehr der Arbeitsweise eines Obersten Gerichtshofes annähert, muss seine Mitgliedschaft neu überdacht werden, die immer noch stark vond er Politik beeinflusst wird. Aber ein großer Schritt ist jetzt getan zur Verankerung aller Gesetze in der Verfassung, und das wird den Schutz der Rechte aller Bürger stärken.


Comments (0)
You need to login in order to leave a comment. If you do not yet have an account, please register.
The two commenting options explained
Watch a 1 minute video
to discover how you can comment on the entire article or a specific paragraph. The two images below also explain the two ways of commenting.
1) Entire article comment
Once logged in, simply click inside the comment box where it says "Enter text here." Enter and post your comment.
2) Paragraph comment
Please log in first. Then click to the left of the desired paragraph. Your cursor will automatically move to the comments box. Enter and post your comment.