NEW YORK – Der bedeutsamste Beitrag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, war die Proklamation eines großen Gedankens: Menschenrechte sind universell. Sie sind nicht an Mitgliedschaft in irgendeiner Gemeinschaft oder an die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes gebunden. Sie werden auch nicht von einem Gesellschaftsvertrag abgeleitet.
Vielmehr sind die Menschenrechte, aufgrund ihrer Universalität, Eigenschaften aller Menschen. Sie sind ein Teil dessen, was uns zum Menschen macht. Jeder von uns kommt in den Genuss dieser Rechte. Personen in Machtpositionen unterliegen in ihrer Machtausübung gewissen Einschränkungen, die sich aufgrund der Menschenrechte ergeben.
Natürlich ist es möglich, das Konzept universeller Menschenrechte zumindest bis zum englischen Naturrecht des 17. Jahrhunderts zurückzuverfolgen. Teilweise wurde das Konzept in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 umgesetzt und in noch größerem Maße fand es Ausdruck in Thomas Jeffersons Formulierung der „unveräußerlichen Rechte“ in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Überdies beeinflusste dieses Konzept die Anführer im Kampf gegen die Sklaverei in England in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, der ersten Menschenrechtsbewegung.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte markierte dennoch einen immensen Schritt vorwärts, da die Staaten der Welt – zwar ohne Gegenstimmen, aber mit Stimmenthaltungen der Staaten des sowjetischen Blocks, Saudi Arabiens und Apartheid-Südafrikas – sich darauf einigten, dass die Menschenrechte Vorrang vor staatlicher Macht genießen sollten.
Eine Möglichkeit der Betrachtung der sechs Jahrzehnte seit der Verabschiedung der Erklärung ist, sie als Kampf um die Umsetzung der darin abgegebenen Versprechen zu sehen. Lange Zeit war es ein aussichtsloser Kampf, vor allem angesichts der Ausbreitung von kommunistischen und antikommunistischen Diktaturen.
Mit dem Sturz von Militärdiktaturen in Lateinamerika, in ostasiatischen Ländern wie den Philippinen und Südkorea und mit der wachsenden Zahl von Menschen, die sich im sowjetischen Imperium für Menschenrechte engagierten, begannen sich die Dinge in den 1980er Jahren zu ändern. Am Ende des Jahrzehnts waren viele der Regime des sowjetischen Blocks zusammengebrochen.
Ein Faktor, der zu ihrem Niedergang beitrug, war eine Änderung der Denkweise, die den Konflikt zwischen Ost und West nicht mehr nur auf einen Wettkampf zwischen zwei Wirtschaftssystemen reduzierte. Stattdessen war es der Gegensatz zwischen Totalitarismus und Respekt vor Menschenrechten, der die repressiven, mit Moskau verbundenen Regime diskreditierte und dazu beitrug, diese zu stürzen. Der größtenteils friedliche Übergang Südafrikas zu einer multiethnischen Demokratie in den frühen 1990er Jahren war ein weiterer Fortschritt in der Umsetzung der Menschenrechte.
Allerdings markieren die ethnische Säuberung in Ex-Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda einen unauslöschlichen Schandfleck im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts und auch in diesem Jahrzehnt scheint sich der Trend gegen die Sache der Menschenrechte zu wenden. Mächtige Staaten wie China und Russland üben nicht nur keinerlei Selbstbeschränkung der autoritären Herrschaft in ihren eigenen Ländern, sondern unterstützen ähnliche Praktiken auch in anderen Ländern. Das Gleiche gilt auch für weniger einflussreiche Mächte wie den Iran und Venezuela.
Überdies haben die Vereinigten Staaten viel von ihrer Kompetenz, die Menschenrechte auf internationaler Ebene zu fördern, eingebüßt. Als Reaktion auf die Terroranschläge auf ihrem eigenen Boden am 11. September 2001, griffen die USA auf Maßnahmen wie fortgesetzte, zeitlich unbegrenzte Haft ohne Anklage, Prozesse vor Militärkommissionen ohne entsprechende Prozessregeln sowie grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung, einschließlich Folterung der Inhaftierten zurück.
Andere Staaten oder zwischenstaatliche Institutionen haben die von den USA hinterlassene Lücke nicht gefüllt. Der neue UN-Menschenrechtsrat hat bislang alle enttäuscht, die sich ein Gremium gewünscht hatten, das im Gegensatz zur diskreditierten Vorgängerin, der UNO-Menschenrechtskommission, stärker auf Prinzipien ausgerichtet ist und effektiver arbeitet. Die Europäische Union ist eine positive Kraft hinsichtlich der Förderung von Menschenrechten in Ländern, die eine EU-Mitgliedschaft anstreben, hat aber keine Kompetenz an den Tag gelegt, ihren Einfluss weltweit geltend zu machen.
Die wirksamste Kraft zur Förderung von Menschenrechten ist heute die globale öffentliche Meinung, die von der großen und weiter wachsenden nichtstaatlichen Menschenrechtsbewegung informiert und mobilisiert ist. Im jüngsten Krieg zwischen Georgien und Russland ist es dieser Bewegung gelungen, die internationale Aufmerksamkeit auf die Verletzung jener Bestimmungen bei bewaffneten Konflikten zu lenken, die Zivilisten schützen sollen. Ebenso war sie federführend an der Etablierung internationaler Strafgerichte zur Verfolgung, Anklage und Bestrafung von Personen beteiligt, die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begangen haben. Diese Errungenschaften schaffen zwar den Krieg nicht ab, aber sie senken die Zahl jener schrecklichen Menschenrechtsverletzungen, die mit bewaffneten Konflikten einhergehen.
Es ist natürlich erschreckend, dass 60 Jahre nach Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so viele Staaten jene Prinzipien über Bord werfen, die sie so lange Zeit unterstützten. Doch ohne die aus der Menschenrechtserklärung bezogene Legitimität und die Rolle dieser Erklärung bei der Einhaltung der Rechte, hätte sich die nichtstaatliche Menschenrechtsbewegung nicht zu einer globale Kraft entwickeln können. Der Umstand, dass die Bewegung auch in schwierigen Zeiten weiterhin Erfolge verbuchen kann, ist ein Zeichen für die anhaltende Bedeutung dessen, was 1948 erreicht wurde, als die Staaten dieser Welt erklärten, dass Menschenrechte universell sind.


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