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Wettbewerbsschutz in einer digitalen Welt

BONN – Die digitale Technologie ist dabei, einen Großteil der Weltwirtschaft zu verändern. Die Kombination aus Big Data, gesteigerter Rechenleistung und cloudbasierten Systemen hat neue Dienste hervorgebracht und verändert bestehende Wirtschaftsbranchen in hohem Tempo. Plattformen, die verschiedene Nutzergruppen miteinander verbinden, ermöglichen Verbrauchern weltweit Online-Recherchen sowie die Nutzung von sozialen Medien und E-Commerce.

Aufgrund ihrer Reichweite, ihrer Größe und ihres enormen Wachstums entwickelten sich einige dieser Plattformen zu digitalen „Gatekeepern“ für die von ihnen angebotenen Dienstleistungen, was ihnen exklusiven Zugang zu bestimmten Nutzergruppen verschafft hat. Wie sich solche Praktiken auszahlen, ist klar ersichtlich: die fünf nach ihrem Marktwert größten Unternehmen der Welt - Microsoft, Amazon, Apple, Alphabet (Google) und Facebook - sind alle digitale Unternehmen.

Das Wettbewerbsrecht weist den Wettbewerbsbehörden die Aufgabe zu, Märkte für den Wettbewerb offen zu halten. Die Wirtschaftsmacht einzelner Unternehmen soll begrenzt werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher auswählen können. Wenn sich ein marktbeherrschendes Unternehmen als digitaler „Gatekeeper“ verhält und dabei seine Marktmacht missbraucht, sollten die Wettbewerbsbehörden einschreiten, um Abschottung zu verhindern und die Verbraucher zu schützen.

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