Simbabwes ständiges Guantánamo

JOHANNESBURG – Letzte Woche entschied das Supreme Court, das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten, dass die Häftlinge in Guantánamo Bay über das Habeas-Corpus-Recht verfügen – das Recht die sachliche und rechtliche Grundlage ihrer Haft vor einem Gericht anzufechten. Ich war über die Entscheidung hoch erfreut, da ich vier Jahre lang daran gearbeitet habe, rechtsstaatliche Prinzipien in den US-Haft- und Verhörmethoden sicherzustellen, dazu zählte auch die Überwachung der Gerichtsverfahren durch Militärkommissionen in Guantánamo Bay. Doch wird meine Freude gedämpft durch den Ort, an dem ich mich befinde, in der Nähe der Grenze zu Simbabwe – einem Land, in dem das Recht auf Haftprüfung sowie die Rechtsstaatlichkeit der Vergangenheit angehören.

Das Habeas-Corpus-Recht, lateinisch für „du hast den Körper“, ist ein altes Prinzip aus dem englischen Gewohnheitsrecht, das in die US-Verfassung aufgenommen wurde, um die Freiheit von einer ungesetzlichen Haft durch den Staat zu garantieren. Es ist und bleibt ein entscheidendes Hindernis gegen die Inhaftierung Einzelner ohne die Aufsicht unabhängiger Gerichte. In Simbabwe wurde den Menschen dieses Recht – wie so viele andere Kontrollmechanismen – durch einen unterdrückerischen Staat entrissen.

Nur wenige Stunden vor der Entscheidung des Obersten US-Gerichts wurde Tendai Biti, Generalsekretär der oppositionellen Bewegung für demokratischen Wandel (MDC) bei seiner Rückreise nach Simbabwe festgenommen. Trotz sofortiger Versuche seiner Anwälte, ihn zu finden, blieb sein Aufenthaltsort tagelang unbekannt. Die Polizei setzte sich über einen anfänglichen Gerichtsbeschluss hinweg, der verlangte, dass Biti dem Gericht vorgeführt werden muss.

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