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Warum ist Vergewaltigung etwas anderes?

NEW YORK – Während die Vorwürfe, die die schwedische Justiz wegen eines Sexualverbrechens gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange erhebt in den internationalen Medien verbreitet werden, gibt es eine Gepflogenheit bei der Berichterstattung, die eine genauere Überprüfung verdient. Der Name Assange ist uns bekannt. Seine Anklägerinnen hingegen – die beiden schwedischen Frauen, die die Beschuldigungen gegen ihn vorgebracht haben – werden konsequent lediglich als „Frau A“ und „Frau W“ bezeichnet und auf Fotos unkenntlich gemacht.

Nachrichtenagenturen begründen diese Vorgehensweise mit Respekt für die mutmaßlichen Opfer. Dieselben Agenturen würden jedoch niemals über Betrugsvorwürfe – oder Vorwürfe wegen nicht-sexueller Übergriffe – gegen einen Verdächtigen berichten, der auf der Grundlage anonymer Anschuldigungen benannt wurde. Tatsächlich ist es trotz guter Absichten ausgesprochen nachteilig für Frauen bei Sexualverbrechen Anonymität zu wahren.

Die Gepflogenheit, Anklägerinnen in Vergewaltigungsfällen nicht namentlich zu nennen, ist ein Relikt aus viktorianischen Zeiten, als Vergewaltigung und andere Sexualverbrechen auf eine Art und Weise zur Anzeige gebracht und kodifiziert wurden, die in unserem eigenen Zeitalter als Vorbild dient. Vergewaltigung galt als „schlimmeres Schicksal als der Tod“ und ließ aus Frauen – die bis zur Hochzeit jungfräulich zu sein hatten – „beschädigtes Gut“ werden.

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