Die Bedrohung der Türkei durch säkulare Fundamentalisten

NEW YORK -- Der Generalstaatsanwalt des Obersten Berufungsgerichts der Türkei hat dem Verfassungsgericht des Landes vor kurzem empfohlen, die regierende Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) dauerhaft zu verbieten. Erst im letzten Juli wurde die AKP durch freie und gerechte Wahlen mit überwältigender Mehrheit wieder an die Regierungsspitze gewählt. Der Generalstaatsanwalt hat ebenfalls offiziell empfohlen, dass Ministerpräsident Recep Erdogan, Präsident Abdullah Gül und 69 weitere führende Politiker für fünf Jahre ein politisches Betätigungsverbot erhalten.

Selbstverständlich würde ein Verbot der AKP eine politische Krise auslösen, die den Anstrengungen der Türkei um den Beitritt zur Europäischen Union in absehbarer Zukunft ein Ende setzen würde und ihr seit neuestem starkes Wirtschaftswachstum bedrohen würde. Deshalb sollte die Drohung des Generalstaatsanwalts nicht auf die leichte Schulter genommen werden – umso mehr, da das Verfassungsgericht, seit die aktuelle Verfassung 1982 eingeführt wurde, 18 Parteien verboten hat (einschließlich der Vorgängerpartei der AKP). Tatsächlich ist die jüngste Forderung nach einem Verbot der AKP direkt auf die Bemühungen der Partei zurückzuführen, die türkische Verfassung zu ändern.

Die der Anklage des Generalstaatsanwalts zugrunde liegende Beschuldigung lautet, die AKP untergrabe den Säkularismus. Doch sind der Ursprung der gegenwärtigen Verfassung und die darin enthaltene Definition von Säkularismus höchst suspekt.

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