posner10_Samuel CorumGetty Images_trump trial Samuel Corum/Getty Images

Warum ein Verfahren gegen Trump?

CHICAGO – Das Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Senat hat erst begonnen, doch schon jetzt herrscht eine Menge Verwirrung über grundlegende Fragen. Trumps Anwälte argumentieren, dass der Senat zu diesem Verfahren gar nicht berechtigt sei. In der Verfassung heißt es: „Der Präsident [wird seines] Amtes enthoben, wenn [er] wegen Verrats, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsanklage gestellt und für schuldig befunden worden [ist].“ Trump, so seine Anwälte, könne keines Amtes enthoben werden, das er nicht länger innehat.

Doch heißt es in der Verfassung auch: „In Fällen von Amtsanklagen lautet der Spruch höchstens auf Entfernung aus dem Amte und Aberkennung der Befähigung, ein Ehrenamt, eine Vertrauensstellung oder ein besoldetes Amt im Dienste der Vereinigten Staaten zu bekleiden oder auszuüben.“ Die (im Senatsverfahren als Ankläger fungierenden) „Impeachment-Manager“ des Repräsentantenhauses verweisen darauf, dass eine Aberkennung der Amtsbefähigung nur auf einen ehemaligen Amtsinhaber Anwendung finden kann.

Grund hierfür ist, dass die Amtsenthebung nach Verurteilung durch den Senat automatisch erfolgt, während die Aberkennung der Amtsbefähigung ein weiteres Votum über das Schicksal des nun Ex-Amtsinhabers erfordern würde. Jemand, gegen den Amtsanklage erhoben (Impeachment) und der seines Amtes enthoben wurde, hat kein Amt mehr inne, und doch wäre der Senat berechtigt, über die Aberkennung der Amtsbefugnis abzustimmen.

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