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Die US-Wirtschaftsblockaden und das Völkerrecht

NEW YORK – US-Präsident Donald Trump stützt seine Außenpolitik auf eine Reihe harscher Wirtschaftsblockaden, die darauf ausgelegt sind, das jeweilige Zielland in Angst zu versetzen, unter Druck zu setzen und sogar hungern zu lassen, damit es den amerikanischen Forderungen nachgibt. Während diese Praxis weniger gewalttätig ist als ein militärischer Angriff und die Blockade durch finanzielle Mittel statt durch die Marine erfolgt, sind die Folgen für die Zivilbevölkerung häufig katastrophal. Insofern sollten die US-Wirtschaftsblockaden vom UN-Sicherheitsrat auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht und der UN-Charta überprüft werden.

Als Präsidentschaftskandidat sprach sich Trump 2016 gegen die häufigen Kriegseinsätze der USA im Mittleren Osten aus. Von 1990 bis 2016 strengten die USA zwei größere Kriege gegen den Irak (1990 und 2003) sowie Kriege in Afghanistan (2001), Libyen (2011) und Syrien (2012) an. Sie nahmen zudem an vielen kleineren Militärinterventionen teil (u. a. in Mali, in Somalia und im Jemen). Während der Krieg in Syrien häufig als Bürgerkrieg beschrieben wird, handelte es sich in Wahrheit um einen Krieg mit dem Ziel des Regime-Wechsels, der von den USA und Saudi-Arabien im Rahmen eines Weisung des US-Präsidenten unter dem Namen Timber Sycamore betrieben wurde.

Keiner dieser US-geführten Kriege (und anderer in der jüngsten Geschichte) erreichte seine politischen Ziele, und auf die größeren Konflikte folgten chronische Gewalt und Instabilität. Der Versuch, den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad gewaltsam zu stürzen, führte zu einem Stellvertreterkrieg unter letztlicher Beteiligung der USA, Syriens, Russlands, Saudi-Arabiens, Katars, des Iran, der Türkei, Israels und der Vereinigten Arabischen Emirate, bei dem über zehn Millionen Syrer vertrieben wurden und rund eine halbe Million gewaltsam ums Leben kamen.

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