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Auf die Anklagebank mit Putin und Trump?

CAMBRIDGE, MASS.: Die Anklageerhebung durch eine New Yorker Grand Jury gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen Buchführungsdelikten im Hinblick auf eine Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels kommt zwei Wochen nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin wegen des Kriegsverbrechens, Kinder aus der Ukraine zu deportieren. Beide Fälle zeigen die wachsende und potenziell gefährliche Rolle des Rechts in der nationalen und internationalen Politik.

Beides sind bahnbrechende Ereignisse. Trumps Anklage ist die erste in der US-Geschichte gegen einen amtierenden oder ehemaligen Präsidenten. In ähnlicher Weise haben internationale Gerichte bisher nur eine Handvoll Haftbefehle gegen Staatsoberhäupter ausgestellt, und nie gegen das einer Großmacht. Diese Gerichtsverfahren werden daher wichtige Präzedenzfälle darstellen und könnten enorme Folgen haben, selbst wenn keines davon zu einer strafrechtlichen Verurteilung führt. Die Frage ist, ob dies glückliche Präzedenzfälle sein werden und ob die Folgen unterm Strich positiver Art sein werden.

Seit den Nürnberger Prozessen im Gefolge des Zweiten Weltkriegs bestand das Ziel des internationalen Strafrechts darin, eine rechtliche Verantwortung für Kriegshandlungen zu institutionalisieren. Die meisten internationalen Strafgerichtshöfe unterstanden dabei der Kontrolle des UN-Sicherheitsrates, sodass sie nicht gegen die fünf mit Vetomacht ausgestatteten ständigen Mitglieder dieses Gremiums (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) eingesetzt werden konnten. Der IStGH jedoch untersteht bewusst nicht den UN. Während Russland sich nie der Zuständigkeit des IStGH unterworfen hat, hat die Ukraine dies getan, und der IStGH agiert auf dieser Grundlage.

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