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Trumps protektionistischer Schlamassel

WASHINGTON, D.C. – Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Vereinigten Staaten weltweit führend beim Abbau protektionistischer Barrieren und bei der Schaffung eines offenen, regelbasierten Handelssystems. Das Ergebnis dieser Bemühungen war ein halbes Jahrhundert des schnellsten Wirtschaftswachstums in der Geschichte der Menschheit. Doch nun macht die Regierung von US-Präsident Donald Trump diese Fortschritte zunichte. Der Protektionismus, den Trump entfesselt hat, ist ansteckend und wird sich wahrscheinlich weit über die Branchen hinaus ausbreiten, die er vor der ausländischen Konkurrenz schützen will.

So etwa beim importierten Stahl, den die Regierung Trump im März mit Zöllen in Höhe von 25 Prozent belegt hat. Als Begründung für diese Zölle wurde die „nationale Sicherheit“ angeführt, obwohl lediglich drei Prozent des Stahlverbrauchs in den USA auf die amerikanische Verteidigungsindustrie entfallen. Wenn Trump wirklich um die nationale Sicherheit besorgt ist, fragt man sich, warum die USA kein Erz als strategische Reserve für zukünftige Feindseligkeiten im Boden belassen. Jedenfalls wurden die Zölle auch gegen US-Verbündete wie Kanada verhängt, was das Argument der nationalen Sicherheit ein für alle Mal Lügen straft. Bei Konkurrenten wie China unterlagen die Stahlimporte ohnehin schon Zöllen von bis zu 70 Prozent, wobei lediglich zwei Prozent der Stahlimporte in die USA aus China stammen.

Die US-Importzölle gelten nun für 59 verschiedene Stahlsorten. Wenn ein amerikanisches Unternehmen keine Stahlwerkstoffe im Inland beziehen kann, muss es entweder den Einfuhrzoll zahlen oder eine Ausnahme beantragen („exclusion“). Wenn es den letztgenannten Weg geht, muss es die Menge und Festigkeit des benötigten Stahls, seine chemische Zusammensetzung, die Abmessungen des Produkts (z.B. Rohre oder Bleche) und dergleichen mehr angeben. Und es muss für jede Stahlsorte einen separaten Antrag stellen, auch wenn der einzige Unterschied in den Abmessungen besteht. Darüber hinaus ist bei jedem Antrag nachzuweisen, dass der Antragsteller den Stahl nicht aus heimischen Quellen beziehen konnte.

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