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Amtsenthebung und Amtsverbot für Trump jetzt

BERLIN – Vor einem Jahr diskutierten Juristen und Experten, ob die Amtsenthebung eines amerikanischen Präsidenten in erster Linie eine rechtliche oder eine politische Frage sei. Sie ist natürlich beides und am politischen Teil ist auch nichts auszusetzen. Gemäß der US-Verfassung liegt es nicht an den Gerichten, sondern an der Politik zu beurteilen, ob sich der Präsident der im Gesetzestext als „high crimes and misdemeanors” bezeichneten Tatbestände schuldig gemacht hat und – von entscheidender Bedeutung – ob der oberste Amtsträger eine fortgesetzte Bedrohung der Republik darstellt. 

Obwohl Joe Biden in weniger als zwei Wochen Donald Trump im Weißen Haus ablösen wird, ist diese Frage erneut aufgetaucht, nachdem die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, klarstellte, dass der Präsident entweder durch sein Kabinett, durch die Anwendung des 25. Verfassungszusatzes oder durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt werden sollte.  

Der von Trump angezettelte gewaltsame Aufstand am US-Kapitol verkörpert etwas Neues und Herabwürdigendes in der amerikanischen Geschichte. Auch wenn Biden am 20. Januar den Amtseid ablegen wird, kann das Präsidentenamt in Trumps Händen nicht gesichert werden. Gegen ihn muss es (erneut) ein Amtsenthebungsverfahren geben, er ist aus dem Amt zu entfernen und von der Ausübung öffentlicher Ämter künftig auszuschließen.

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