factory worker welding Kike Calvo/UIG via Getty Images

Können Handelsabkommen den Arbeitnehmern nützen?

CAMBRIDGE, MASS. – Fürsprecher der Arbeitnehmer klagen seit langem, dass internationale Handelsabkommen durch die Agenden der Unternehmen bestimmt seien und den Interessen der arbeitenden Bevölkerung wenig Aufmerksamkeit schenken. Die Präambel des WTO-Vertrages erwähnt das Ziel der „Vollbeschäftigung“, aber anderweitig bleiben Arbeitsnormen außerhalb des Anwendungsbereichs des multilateralen Handelssystems. Die einzige Ausnahme ist eine Klausel, die ein Überbleibsel des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) aus dem Jahre 1947 (dem Vorläufer der WTO) ist und es den Regierungen erlaubt, Importe zu beschränken, die unter Einsatz der Arbeit von Strafgefangenen gefertigt wurden.

Regionale Handelsabkommen dagegen berücksichtigen Arbeitsnormen schon seit langem. Ein bevorzugter Marktzugang und die Einhaltung zentraler Arbeitnehmerrechte werden in diesen Übereinkommen zunehmend explizit verknüpft. Im ursprünglichen, 1992 unterzeichneten Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) wurden die Arbeitsnormen noch in eine Nebenvereinbarung verschoben. Inzwischen enthalten US-Handelsabkommen regelhaft ein Kapitel zur Arbeit.

Laut ihren Fürsprechern hätte die Transpazifische Partnerschaft Vietnam, Malaysia und Brunei gezwungen, ihre Arbeitspraktiken deutlich zu verbessern, und Vietnam wäre darin verpflichtet worden, unabhängige Gewerkschaften anzuerkennen. Und die Regierung von US-Präsident Donald Trump behauptet, dass ihr nachverhandeltes Abkommen mit Mexiko die stärksten Arbeitsschutzbestimmungen unter allen Handelsabkommen enthält.

https://prosyn.org/dgTHPjwde