Der Wolf, der Georgien fraß

FLORENZ – In Phaedrus’ bekannter Fabel vom Wolf und dem Lamm hätte der Wolf das Lamm fressen können, ohne ein Wort zu verlieren, aber er zog es vor, seine „Gründe“ dafür darzulegen. Zuerst beschuldigt er das Lamm, sein Trinkwasser zu trüben (obwohl das Lamm flussabwärts steht). Dann wirft er dem Lamm vor, ihn im letzten Jahr beschimpft zu haben (aber das Lamm ist erst sechs Monate alt). Schließlich knurrt der Wolf, wenn es schon nicht das Lamm war, dann war es wohl dessen Vater. Danach schreitet er unverzüglich zur Tat.

Die „Rechtfertigungen“ des Wolfs für seine böse Tat waren ein Luxus, den er sich gönnte. Gegenwärtig sind die Wolf-Staaten -  also die Großmächte - durch die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet, Rechtfertigungen für den Einsatz von Waffengewalt vorzulegen. Das ist für die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates umso notwendiger, als man gegen diese Großmächte, abgesehen von einer Verurteilung durch die öffentliche Meinung, im Fall einer ernsthaften Verletzung der Charta über keinerlei Sanktionen verfügt.

Russland hat verschiedene Gründe für seine bewaffnete Intervention in Georgien dargelegt, die stattfand, obwohl die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien unter georgischer Souveränität stehen. Russland argumentiert, dass seine Invasion darauf abzielte, erstens, die georgische Aggression gegen die Südosseten zu stoppen, zweitens, den von Georgien begangenen ethnischen Säuberungen, dem Völkermord und den Kriegsverbrechen ein Ende zu bereiten, drittens, russische Bürger zu schützen und, viertens, die Südosseten auf der Grundlage eines Friedensabkommen zu verteidigen, das im Jahr 1992 von Boris Jelzin und Eduard Schewardnadse unterzeichnet wurde.

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