Die zwei Gesichter des Silvio Berlusconi

Silvio Berlusconi hat einen holprigen ersten Monat seiner sechsmonatigen EU-Ratspräsidentschaft hinter sich. Weite Teile Europas erleben Italiens milliardenschweren Ministerpräsidenten zum ersten Mal aus nächster Nähe und vielen gefällt nicht, was sie sehen. Bei der Beurteilung des Wesens seiner politischen Herrschaft sollte Europa beachten, was jenseits von Berlusconis unbekümmertem Mundwerk liegt. Es mag Europa trotzdem nicht gefallen, wofür er steht und wie er regiert, doch es wird sehen, dass er nicht der unangefochtene ``starke Mann'' ist, den sich manche Europäer vorstellen.

Berlusconis Mitte-Rechts-Koalition gewann die Wahlen 2001 mit der Behauptung, sie sei die einzige politische Kraft, die in der Lage wäre ein ehrgeiziges Reformprogramm an den Start und zum Abschluss zu bringen. Zum Leidwesen Italiens stellte sich heraus, dass Ministerpräsident Berlusconi zwei Reformprogramme mitbringt. Eines, das er bereits unermüdlich verfolgt und umgesetzt hat, konzentriert sich auf seine eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen (nennen wir es sein Programm ``persönlicher Reformen''). Das andere Programm ``allgemeiner Reformen'' musste bisher mehr oder weniger auf seine Energien verzichten und das wird wohl auch weiterhin der Fall sein.

Das italienische Parlament, in dem Berlusconis Regierungskoalition eine überwältigende Mehrheit hält, hat vier Gesetze verabschiedet, die zum Ziel haben, den Ministerpräsidenten vor strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung zu schützen. Eine Gesetzes``reform'' schafft den Strafbestand der Bilanzfälschung so gut wie ab; eine andere erschwert, wenn nicht sogar vereitelt, das Beibringen von Beweisen für ein Verbrechen aus dem Ausland. Ein drittes neues Gesetz gestattet die Verlegung von Verfahren an andere Gerichte, wenn der ``berechtigte Verdacht'' besteht, dass die Richter ``voreingenommen'' sind ein Vorwurf, den Berlusconi wiederholt gegen die mailändischen Richter erhebt (er nennt sie die ``roten Richter''), die seine Fälle untersuchen. Abschließend verleiht ein Gesetz den fünf höchsten Regierungsvertretern Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung, natürlich einschließlich des Ministerpräsidenten.

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