Der Prozess des Pavel S.

STRASSBURG – An einem kalten Wintertag des Jahres 2004 fand ein junger Russe namens Pavel Shtukaturov heraus, dass ihm von einem Richter das Recht, für sich selbst zu sprechen, entzogen wurde. Nach dieser Aberkennung seiner Rechtsfähigkeit, war es ihm untersagt, in den meisten Lebensbereichen selbstständig oder überhaupt zu agieren. Er konnte nicht mehr arbeiten, reisen, sich seinen Wohnort selbst aussuchen, Eigentum kaufen oder verkaufen und er konnte nicht einmal mehr heiraten.    

Der Richter entzog ihm diese Rechte, ohne ihn davon überhaupt in Kenntnis zu setzen  – Pavel fand es erst ein Jahr später heraus. Als er sich zur Verteidigung seiner Rechte einen Anwalt nehmen wollte, veranlasste seine Mutter, die zu seinem gesetzlichen Vormund eingesetzt worden war, seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, wo er sieben Monate bleiben musste. Diese kafkaeske Schicksalswende war möglich, weil Pavel in einem psychiatrischen System ein Anliegen betrieb, in dem seine Rechte nicht geschützt sind.

In Russland sind rund 125.000 Menschen mit psychischen Krankheiten lebenslang in Institutionen interniert. Weitere 165.000 Betten stehen in psychiatrischen Krankenhäusern zur Verfügung und jährlich kommt es zu etwa 650.000 Einweisungen in diese Krankenhäuser. Allerdings geben diese Statistiken nur einen Teil der Geschichte wider. Nur sehr selten gelangen Geschichten wie die von Shtukaturow an das Licht der Öffentlichkeit. Es ist erstaunlich, wie wenig man über die Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen in Russland weiß. 

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