Profanes und Heiliges in der Europäischen Verfassung

Eine Kontroverse rund um den Verfassungsentwurf der Europäischen Union ist, ob in der Präambel explizit Bezug auf das christliche Erbe Europas genommen werden soll. Der bekannte, im Bereich Kirche-Staat-Beziehungen tätige Wissenschaftler Silvio Ferrari analysiert die Hintergründe dazu.

Die europäischen Kirchen sind vielleicht leer, aber das Thema Religion sorgt trotzdem für hitzige Debatten. Diesmal geht es um den Platz der Religion in der Europäischen Verfassung. Manche fordern, dass in der Verfassung explizit auf das christliche Erbe Europas Bezug genommen werden soll. Anderen ist mehr daran gelegen, den säkularen Charakter Europas zu unterstreichen. Welche Rolle sollen nun Profanes und Heiliges im Grundgesetz der Europäischen Union spielen?

Wenig überraschend wird im Verfassungsentwurf die Bedeutung der religiösen Freiheit betont. Jeder europäische Bürger hat das Recht die Religion seiner Wahl auszuüben, eine andere Religion anzunehmen oder überhaupt keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Oberste Priorität hat das persönliche Gewissen des Einzelnen, womit für jede Person das Recht verbunden ist, ihre oder seine Entscheidungen in religiösen Angelegenheiten selbst zu fällen, ohne dass diese Entscheidung zu negativen rechtlichen Konsequenzen führt. Ob katholisch, protestantisch, orthodox, ob gläubig oder nicht, bürgerliche und politische Rechte müssen für alle Bürger unabhängig von ihrer Religions- oder Gewissensentscheidung in gleicher Weise gewährleistet sein.

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