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Von der Verantwortung, die Libyer zu schützen

ABU DHABI Souveränität ist keine Lizenz zum Töten. Kein Staat darf die Verantwortung abgeben, sein eigenes Volk vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, ganz zu schweigen davon, rechtfertigen, diese Verbrechen selbst zu begehen. Wenn ein Staat in dieser Beschützerfunktion so offenkundig versagt, ist es die Pflicht der internationalen Gemeinschaft, über den Sicherheitsrat unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, „kollektive, zeitnahe und entschiedene“ Maßnahmen zu ergreifen, um diese Schutzfunktion wieder herzustellen.

Dies ist das Prinzip der „Schutzverantwortung“, das von dem Weltgipfel der Staats- und Regierungschefs anlässlich der UN-Vollversammlung 2005 einstimmig angenommen und später vom Sicherheitsrat bestätigt wurde. Kein Fall kann klarer für die Anwendung sein als der Libyens heute.

Die Streitkräfte von Colonel Muammar Gaddafi haben bereits Hunderte – wenn nicht gar Tausende – Libyer massakriert, die zunächst friedlich gegen die Exzesse des Regimes protestierten. Tritt er nicht zurück, scheint ein größeres Blutvergießen unausweichlich. Die Notwendigkeit einer „kollektiven, zeitnahen und entschiedenen“ Maßnahme ist überwältigend.

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