Ausnahmefall Indien

NEW DELHI: Die Ratifizierung des historischen Nuklearabkommens zwischen Indien und den USA durch den amerikanischen Kongress markiert eine bemerkenswerte neue Entwicklung innerhalb des Weltgeschehens. Der ursprünglich im Juli 2005 unterzeichnete Vertrag ist ein wichtiger Meilenstein in der wachsenden Partnerschaft zwischen den beiden größten und ältesten Demokratien der Welt.

Der Vertrag spiegelt die Anerkenntnis dessen wider, was man den „Ausnahmefall Indien“ nennen könnte: eine Entscheidung der einzigen Supermacht der Welt, gemeinsam mit allen anderen am Handel mit nuklearen und damit zusammenhängenden Materialien beteiligten Nationen derartige Materialien an Indien zu verkaufen – trotz der Weigerung Indiens, den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen, und trotz der beiden Atomwaffentests des Landes.

Indiens Weigerung, den Sperrvertrag zu unterzeichnen, war eine Grundsatzentscheidung, denn der Vertrag ist ein letztes Überbleibsel der Apartheid innerhalb des internationalen Systems: Er verleiht den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates das Recht auf Atomwaffen und enthält anderen Staaten dasselbe Recht vor. Als langjähriger Befürworter einer globalen nuklearen Abrüstung kann sich Indien bei seiner moralischen Haltung in Bezug auf den Atomwaffensperrvertrag auf die nahezu einmütige Zustimmung seiner Bevölkerung stützen. Auch sein Waffenprogramm stößt zu Hause als sicherheitspolitische Notwendigkeit in einer gefährlichen Nachbarschaft auf eine breite (doch keinesfalls universelle) Zustimmung.

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