Das Gespenst des Stabilitätspaktes

Ermordet, als Frankreich und Deutschland sich weigerten, seine Bestimmungen einzuhalten, verfolgt das Gespenst des Stabilitätspaktes Europa noch immer. Dies gilt insbesondere für die postkommunistischen Länder, die der Europäischen Union im Mai betreten werden. Indem sie die Defizitgrenze des Paktes in Höhe von 3 % des BIP brachen, haben Frankreich und Deutschland dieses Limit als wesentliches Kriterium zur Feststellung der Mitgliedsfähigkeit innerhalb der Eurozone untergraben. Wäre es wirklich legitim, einem Land die Aufnahme in die Eurozone vorzuenthalten, weil es Bestimmungen nicht erfüllt, die die gegenwärtigen Mitglieder mit Füßen treten?

Beim Konvergenzkriterium für die Wechselkurse ist ein ähnliches Durcheinander erkennbar. Die Kandidatenländer müssen zwei Jahre lang innerhalb des europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II) verbleiben, um für den Zeitpunkt der Euroeinführung den „richtigen" Wechselkurs zu gewährleisten. Deutschland erfüllte dieses Kriterium zwischen 1996 und 1998 mit Leichtigkeit, obwohl die DM den meisten Messgrößen zufolge im Vergleich zum Franc und anderen Währungen der Eurozone um 20 % überbewertet war. Dies schädigte die deutsche Volkswirtschaft und hemmt noch heute das Wachstum innerhalb der Eurozone insgesamt.

Die Europäische Kommission hat sich während der vergangenen drei Jahre bemüht, das Wechselkurskriterium zu verschärfen, was dieses zu einem unüberwindlichen Hindernis für die Kandidatenländer machen würde. Obwohl das Kriterium lediglich verlangt, dass sich die Währungen der betreffenden Länder innerhalb der normalen Schwankungsbandbreite des ERM halten - mit 15 % Spielraum nach oben und unten gegenüber dem Leitkurs -, hat die Kommission erklärt, sie würde ihre Empfehlungen zum Beitritt der Kandidatenländer davon abhängig machen, ob sich deren Wechselkurs innerhalb eines Bandes von 2,25 % hält.

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