EU Verhandlungen mit der Türkei müssen beginnen!

Am 17. Dezember des letzten Jahres fasste der Europäische Rat den Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen. Zwei Bedingungen wurden der Türkischen Regierung gestellt: eine umfassende Gesetzesreform, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu stärken sowie die Unterzeichnung des Adaptionsprotokolls des Ankara Abkommens, durch welches die Zollunion mit der EU auf alle neuen Mitgliedsstaaten, einschließlich der Republik von Zypern ausgedehnt wird. Die Gesetzesreform trat am 1. Juni in Kraft, das Protokoll wurde am 29. Juli unterzeichnet. Damit hat die Türkei die Bedingungen des Rates erfüllt.

Eine formelle Anerkennung der Republik von Zypern, einschließlich ihrer Ausdehnung auf den Nordteil der Insel, wurde von der Türkei nicht als Vorbedingung für den Beginn der Verhandlungen verlangt. Dies ist ein komplexes Problem, welches mit den Bemühungen von UNO – Generalsekretär Kofi Annan verbunden ist, eine umfassende Lösung mit dem Ziel einer Wiedervereinigung der Insel auf dem Verhandlungsweg herbeizuführen. Im vergangenen Jahr hatten sowohl die Türkei als auch die Türkisch – Zypriotische Gemeinschaft die Vorschläge des Generalsekretärs akzeptiert, von der Griechisch – Zypriotischen Seite wurden sie jedoch abgelehnt. Es gibt jeden Grund zu erwarten, dass Herr Annan seine guten Dienste bald wieder aufnehmen und die Angelegenheit lange vor einem möglichen EU Beitritt der Türkei um 2015 einer positiven Lösung zuführen wird. Die Zypernfrage sollte daher nicht zu einem Hindernis für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen konstruiert werden.

Das Gleiche gilt für die angebliche Absicht einiger Regierungen, das Konzept einer sogenannten „Privilegierten Partnerschaft“ als Alternative zur Vollmitgliedschaft ausdrücklich im Verhandlungsrahmen zu verankern. Dieser Vorschlag wurde ebenfalls bereits im Europäischen Rat vom vergangenen Dezember erörtert und dort verworfen. Er führte jedoch zur Verwendung der Worte „Verhandlungen mit offenem Ausgang“ in den Schlussfolgerungen des Rates. Dieser Ausdruck, der in keiner der bisherigen Erweiterungsrunden vorkam, hat möglicherweise den türkischen Stolz etwas verletzt, wurde schließlich jedoch als konstruktive Zweideutigkeit akzeptiert, wie sie in der internationalen Diplomatie oft verwendet wird.

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