von Ralf Dahrendorf

Der Vertrag ist besonders dann unklar, wenn die Sprache von Verfassungen verwendet wird. So scheint die so genannte "Charta der Grundrechte" Bürgerrechte zu schützen. Tatsächlich bezieht sie sich ausschließlich auf Tätigkeiten der Institutionen der Europäischen Union. "Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union." (Art. II-51). Werden bestimmte Rechte garantiert, folgt immer folgende Klausel: "...werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln."

Ebenso sind die Beschreibungen der Organe der EU in diesem Vertrag im wesentlichen eine Zusammenfassung bestehenden Rechts. Einige neue Bestimmungen - so etwa die Gewichtung der nationalen Stimmen in den Räten der Union - wurden und werden auch weiterhin umfassend diskutiert. Bestimmungen wie die, mit der eine Kommission mit 25 - und möglicherweise schon bald 30 Mitgliedern - gebildet wird, werden vermutlich in absehbarer Zeit geändert, weil sie einfach nicht gangbar sind. Man kann in jedem Fall davon ausgehen, dass der aktuelle Text des Vertrages nicht mehr als zwei Jahrhunderte (wie die Verfassung der Vereinigten Staaten) oder auch nur zwei Jahrzehnte überdauern wird.

Warum also machen so viele intelligente Politiker so viel Aufheben? Man muss sich klar machen, dass es bei Europa genauso um symbolische Akte wie um greifbare Realitäten geht. Deshalb besitzt es die eigenartige Eigenschaft, das man es manchmal sehen kann und manchmal nicht. Der britische Premierminister Tony Blair vertrat eine ganze Zeit lang die Ansicht, dass der Vertrag lediglich dem "Aufräumen" diene und deshalb nicht allzu ernst genommen werden müsse. Danach wurde er von der symbolischen Debatte überwältigt und er vollzog eine komplette Kehrtwende.

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