The Fed Trap

NEW HAVEN – Die US Federal Reserve tut sich schwer dabei, aus ihrer unkonventionellen Geldpolitik auszusteigen. Dies hat mit der Diskrepanz zwischen dem Erfolg dieser Politik bei der Verhinderung einer wirtschaftlichen Katastrophe einerseits und ihrem Scheitern dabei, eine robuste Erholung herbeizuführen, andererseits zu tun. Umso problematischer für die Märkte – und für Amerikas marktfixierte Währungsbehörde – wird der Ausstieg insoweit, als diese Diskrepanz zu wachsenden Exzessen an den Finanzmärkten geführt hat.

Das gegenwärtige Dilemma, in dem die Fed steckt, hat seine Wurzeln im radikalen Wandel der Beschaffenheit und Ausübung des Zentralbankengeschäfts. Die herkömmliche Geldpolitik, die darauf ausgelegt ist, für Preisstabilität und für Vollbeschäftigung zu sorgen, ist auf die Bewältigung systemischer Risiken, wie sie von Vermögens- und Kreditblasen ausgehen, schlecht vorbereitet – von den Bilanzrezessionen, die nach dem Platzen derartiger Blasen auftreten, ganz zu schweigen. Schmerzhaft deutlich wurde dies in den letzten Jahren, als sich die Zentralbanken angesichts der globalen Finanzkrise von 2008-2009 auf eine unkonventionelle Politik verlegten – insbesondere auf enorme, über die quantitative Lockerung verabreichte Liquiditätsspritzen.

Die diesem Schritt zugrunde liegende Theorie – wie von Ben Bernanke erst als Professor, dann als Direktoriumsmitglied der Fed und schließlich als deren Vorsitzendem vertreten – besagt, dass Operationen in der Mengendimension des Kreditzyklus das funktionale Äquivalent zu Maßnahmen auf der Preisseite der Gleichung darstellen. Diese Annahme befreite die Fed von ihren Ängsten bezüglich der gefürchteten „Nullgrenze“, an die sich der Zins in den Jahren 2003-2004 annäherte; damals hatte die Fed ihren Leitzins in Reaktion auf das Platzen der Blase am Aktienmarkt auf 1% abgesenkt. Auch wenn die Fed die Zinsen nicht mehr weiter senken könne, so lautete damals das Argument, hätte sie immer noch eine Menge Instrumente zur Stützung und Führung der Realwirtschaft zur Verfügung.

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